Zusätzliche Angaben
1. Der jeweils in II.1.7) und in V.2.4) eingetragene Auftragswert (netto) wurde ermittelt auf Basis der Preise des Angebots, auf das der Zuschlag erteilt worden ist, und unter Heranziehung der zur jeweiligen Preisposition gehörigen Höchstabrufmenge.
2. Wäre in den unter der vorstehenden Ziffer 1. in Bezug genommenen Feldern jeweils der Auftragswert (netto)
eingetragen worden, der sich auf Basis der Preise des Angebots, auf das der Zuschlag erteilt worden
ist, und unter Heranziehung der zur jeweiligen Preisposition gehörigen geschätzten Abrufmenge ergibt
(entspricht den im Preisblatt angegebenen Mengen), dann stünde dort die Angabe 1.100.364,43 € Euro .