Beschreibung der Beschaffung
Das seit einigen Jahren aus der Inklusionspauschale des Landes NRW finanzierte Projekt zur systemischen Unterstützung der städtischen Schulen des Gemeinsamen Lernens soll fortgeführt werden. Unter der Federführung des Schulverwaltungsamtes wird die Gestellung von Inklusionsfachkräften an acht städtischen Schulen in Bochum erneut vergeben. Ausgewählt wurden Schulen verschiedener Schulformen mit verschiedenen Schwerpunkten und Erfahrungen im Gemeinsamen Lernen.
Die Aufgaben werden nach Weisung und in enger Zusammenarbeit mit den pädagogischen Fachkräften und den sonstigen Professionen (z. B. Schulsozialarbeit, Schulassistenz, Schulbetreuung) im System Schule erbracht. Die Einsatzplanung obliegt der Schulleitung. Die Fachaufsicht obliegt dem Leistungserbringer.
Eine enge Zusammenarbeit und gemeinsame Planung von Inklusionsmaßnahmen sollte mit der Clearing- und Diagnostikstelle des Jugendamtes erfolgen, welche die Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder sowie die Eingliederungshilfen im Bereich der Schulbegleitung für körperlich und geistig behinderte Kinder und Jugendliche organisiert.
Die Inklusionsfachkräfte sollen als feste Kräfte der jeweiligen Schule mit einer wöchentlichen Anwesenheitszeit von bis zu 36 Wochenstunden vorzugsweise während der Schulzeit eingesetzt werden, Einsätze in den Schulferien sind in der Regel nicht vorgesehen.
Der Umfang der eingesetzten Kräfte und deren Professionen stehen in Abhängigkeit zu den jeweiligen Gegebenheiten der einzelnen Schule. Die Einsatzplanung ist daher individuell und flexibel je Schule zu gestalten und im Vorfeld mit dem Arbeitgeber abzustimmen. Gleichzeitig ist auf Kontinuität bei der personellen Besetzung zu achten.