246625-2022 - ErgebnisDeutschland-Wittdün auf Amrum: Installation von Fernmeldeanlagen
OJ S 90/2022 10/05/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AmrumTouristik AöR
Postanschrift: Inselstraße 14
Ort: Wittdün auf Amrum
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25946
Land: Deutschland
E-Mail: c.baumann@wr-recht.de
Telefon: +49 40350036-0
Fax: +49 40350036-136
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amrum.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Anbindung von WLAN-Hotspots auf den nordfriesischen Inseln („WLAN-UTHLANDE“)
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-AA-03
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45314000 Installation von Fernmeldeanlagen
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die im Funktionsbereich „Anbindung“ anzubietenden Leistungen bestehen im Wesentlichen aus Tiefbauarbeiten sowie der Beschaffung, Verlegung und Installation von Kabelschutzrohren mit Lichtwellenleitern für die Anbindung von geplanten WLAN-Hotspots
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 340 536,20 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Gemeinde sowie Amt Landschaft Sylt
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
32570000 Kommunikationsanlage
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Hauptort der Ausführung: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Schnelle Internetzugänge sind heute ein Muss vor allem für Urlaubsdestinationen. Die Gäste erwarten in den Unterkünften und auf den Campingplätzen schnelle Internetverbindungen. Neben den Bedarfen nach schnellen Internetzugängen bietet die Errichtung eines WLAN-Netzes auf den Inseln und Halligen der Uthlande viele Chancen und neue Möglichkeiten der Präsentation als Urlaubsdestination und der Interaktion mit den Multiplikatoren und Gästen. Zusätzlich möchten die Gemeinde Sylt mit den Ortsteilen Archsum, Keitum, Morsum, Munkmarsch, Rantum, Tinnum und Westerland sowie das Amt Landschaft Sylt mit den Gemeinden Hörnum, Kampen, List und Wenningstedt-Braderup in den Bereichen der mit Hotspots versorgten Strandübergange und Strandabschnitte die Hotspots vielfältig nutzen (Vermietung von Strandkörben, Überprüfung der Kurkarten beim Betreten der Strände etc.). Im Los 1 sind ca. 10 020 m an 47 Standorten, jeweils zu liefern, vom überprüft nächstmöglichen Anschlusspunkt zu einem bezeichneten Standort zu verlegen, anzuschließen und mit geprüfter Funktionsfähigkeit zu dokumentieren.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es sind optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt: Anbindung von ca. 6 weiteren Standorten (ca. 2.030 m) zu den unter Ziffer II.2.4 genannten Bedingungen vorzunehmen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Amt Föhr-Amrum
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
32570000 Kommunikationsanlage
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Hauptort der Ausführung: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Schnelle Internetzugänge sind heute ein Muss vor allem für Urlaubsdestinationen. Die Gäste erwarten in den Unterkünften und auf den Campingplätzen schnelle Internetverbindungen. Neben den Bedarfen nach schnellen Internetzugängen bietet die Errichtung eines WLAN-Netzes auf den Inseln und Halligen der Uthlande viele Chancen und neue Möglichkeiten der Präsentation als Urlaubsdestination und der Interaktion mit den Multiplikatoren und Gästen. Zusätzlich möchte das Amt Föhr-Amrum mit den Gemeinden Nieblum und Utersum auf Föhr und Nebel, Nortorf und Wittdün auf Amrum in den Bereichen der mit Hotspots versorgten Strandübergange und Strandabschnitte die Hotspots vielfältig nutzen (Vermietung von Strandkörben, Überprüfung der Kurkarten beim Betreten der Strände etc.). Im Los 2 sind ca. 2 160 m an 10 Standorten, jeweils zu liefern, vom überprüft nächstmöglichen Anschlusspunkt zu einem bezeichneten Standort zu verlegen, anzuschließen und mit geprüfter Funktionsfähigkeit zu dokumentieren.  Als Besonderheit ist auf Föhr eine 60m-Strecke für den saisonalen Rückbau vorzusehen. Daher sind für diese Position Material und Konstruktion derart vorzusehen, dass auch zugelassenen Dritte das jährliche Wiedererrichten und Rückbauen vornehmen könnten.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Amt Pellworm
Los-Nr.: 3
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
32570000 Kommunikationsanlage
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Hauptort der Ausführung: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Schnelle Internetzugänge sind heute ein Muss vor allem für Urlaubsdestinationen. Die Gäste erwarten in den Unterkünften und auf den Campingplätzen schnelle Internetverbindungen. Neben den Bedarfen nach schnellen Internetzugängen bietet die Errichtung eines WLAN-Netzes auf den Inseln und Halligen der Uthlande viele Chancen und neue Möglichkeiten der Präsentation als Urlaubsdestination und der Interaktion mit den Multiplikatoren und Gästen. Zusätzlich möchte das Amt Pellworm mit den Halligen Hooge und Langeneß und der Insel Pellworm in den Bereichen der mit Hotspots versorgten Strandübergange und Strandabschnitte die Hotspots vielfältig nutzen (Vermietung von Strandkörben, Überprüfung der Kurkarten beim Betreten der Strände etc.). Im Los 3 sind ca. 2 960 m an 5 Standorten, jeweils zu liefern, vom überprüft nächstmöglichen Anschlusspunkt zu einem bezeichneten Standort zu verlegen, anzuschließen und mit geprüfter Funktionsfähigkeit zu dokumentieren.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 063-158849
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Gemeinde sowie Amt Landschaft Sylt
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Amt Föhr-Amrum
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
25/04/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: LüneCom Kommunikationslösungen GmbH
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 340 536,20 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:
Amt Pellworm
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Wirtschaftsministerium
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 431988-4640
Fax: +49 431988-4702
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
 
§ 161 GWB Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen,
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
05/05/2022