Es wurde die kurzfristige Beschaffung von Luftreinigungsgeräten für Schulen ausgeschrieben.
Dieser Bedarf ergab sich aus den im Rahmen der Covid-19-Pandemie zwingend anzuwenden Lüftungsempfehlungen für Schulen, weil einige der Räume in Schulen unzureichend belüftbar sind. Mit den Vorbereitungen des Vergabeverfahrens wurde unmittelbar nach Bekanntwerden der gesicherten Finanzierung begonnen.
Das Verfahren wurde wegen äußerster Dringlichkeit als Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb unter Anwendung der VgV durchgeführt. Die Wahl dieses Verfahrens wird gestützt auf die vergaberechtlichen Erleichterungen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus in Hessen (siehe HLT-Rundschreiben 391/2020 v. 2.4.2020 und 317/2020 v. 24.3.2020) und das Schreiben des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) über die in Hessen für die Vergabe von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen, die unmittelbar oder mittelbar zur Eindämmung der Corona- Pandemie beitragen, geltenden Regelungen.