Zusätzliche Angaben
Es genügt die Textform nach § 126b BGB. Hierfür müssen das Angebot sowie weitere Erklärungen auf den Anlagen eindeutige Angaben über den Bieter als Wirtschaftsteilnehmer enthalten (Name bzw. Firma inkl. Rechtsform, Adresse, Name der handelnden Person). Eine Unterschrift (auch eingescannt) ist für die Textform nach § 126b BGB nicht notwendig. Einige Anlagen sind zum Zeichen der Kenntnisnahme und Anerkennung lediglich mit einem Haken zu versehen. Die konkreten Anforderungen ergeben sich aus den jeweils hinterlegten Feldern.
Sofern Unterlagen gefordert werden, für die keine Formulare zur Verfügung gestellt werden, sind diese als gesonderte Datei einzureichen (z. B. eingescannt als pdf-Datei). Die Originale müssen auf Verlangen der Vergabestelle zur Einsichtnahme vorgelegt werden.