Es sind während der Vertragslaufzeit unvorhersehbare Umstände aufgetreten, die zusätzliche Leistungen erfordern. Es handelt sich hierbei um neue Anforderungen und Umsetzungsprojekte, die sich aufgrund der neuen Vorgaben des Bundes und die damit erforderlichen Softwareentwicklungen für EfA-Leistungen sowie die Anforderungen und Umsetzungsprojekte, die sich aufgrund der neuen Vorgaben des Beschlusses vom Februar 2021 der „Konferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder“, und die damit erforderlichen Softwareentwicklungen für das Spielersperrsystem OASIS ergeben haben. Die Entstehung dieser zusätzlichen Bedarfe ist für den Auftraggeber zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens im Jahr 2020 zu dem Rahmenvertrag nicht vorhersehbar bzw. bezifferbar gewesen.