247918-2026 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport – Gesamte technische Ausrüstung für das Sommertheater des DNT Weimar
OJ S 71/2026 13/04/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDeutsches Nationaltheater und Staatskapelle Weimar GmbH
E-Mailausschreibung@stadtweimar.de
Rechtsform des ErwerbersÖffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersFreizeit, Sport, Kultur und Religion
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelGesamte technische Ausrüstung für das Sommertheater des DNT Weimar
BeschreibungGesucht wird ein Dienstleister zur veranstaltungstechnischen Absicherung des Sommertheaters 2026 des Deutschen Nationaltheaters Weimar. Gesamte technische Ausrüstung für das Sommertheater "Der Menschenfeind" des DNT Weimar am e- Werk Weimar. Bitte beachten Sie das Dokument „2 DNT Gesamtausstattung Sommertheater – Technische Vorbemerkungen“. Lieferung, Entladen, Aufbau, Proben und Vorstellungsbetreuung, Abbau, Verladen und Abtransport im Zeitraum vom 04.05.2026 bis 09.07.2026 pro Los oder als Generalauftragnehmer.
Kennung des Verfahrens211abafd-2c50-4eeb-8974-1fd4d027e9b4
Interne Kennung600.58-59/25
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92000000 Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrifte-Werk Am Kirschberg 4 
StadtWeimar
Postleitzahl99423
Land, Gliederung (NUTS)Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenEine Besichtigung des Erfüllungsortes ist möglich. Bitte wenden Sie sich zur Abstimmung eines Termins an: sekretariat.technik@nationaltheater-weimar.de
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenMit dem Angebot vorzulegen: - Gemäß § 8 Abs. 1 Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) muss von allen Bietern mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des ThürVgG vorgelegt werden. Diese Eigenerklärung ist der Vergabestelle mit Abgabe des Angebotes vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, wird das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. - Eigenerklärung "Informationen zum Bieter" Auf Verlangen vorzulegen: - Formblatt "Eigenerklärung Sanktions-VO" zu EU-Sanktionen gegen Russland
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelBühnen- und Tribünenbau
BeschreibungBühnenbau, Traversenbau, Zuschauertribünenbau, Bauzaun inkl. notwendiger Baubücher, Statiken und Abnahmen durch die zuständigen Behörden
Interne KennungLOT-0001 600.58-59/25
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79952100 Organisation von Kulturveranstaltungen
Optionen
Beschreibung der OptionenOption der zweimaligen Vertragsverlängerung für jeweils 1 Jahr
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrifte-Werk Am Kirschberg 4 
StadtWeimar
Postleitzahl99423
Land, Gliederung (NUTS)Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenEine Besichtigung des Erfüllungsortes ist möglich. Bitte wenden Sie sich zur Abstimmung eines Termins an: sekretariat.technik@nationaltheater-weimar.de
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns04/05/2026
Enddatum der Laufzeit09/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungWenn der Vertrag nicht bis zum 30.09.2026 bzw. bis zum 30.09.2027 vom Auftragnehmer oder bis 28.02.2027 bzw. 28.02.2028 vom Auftraggeber gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch für das Sommertheater am e-werk in Weimar für den Folgetermin. Der Vertrag endet spätestens mit Abschluss des Sommertheaters am e-werk in Weimar 2028.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungPreiskriterium
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.
LosLOT-0002
TitelMedientechnik
BeschreibungLicht-, Ton- und Videoequipment, Container für Regie
Interne KennungLOT-0002 600.58-59/25
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92370000 Dienstleistungen von Tontechnikern
Optionen
Beschreibung der OptionenOption der zweimaligen Vertragsverlängerung für jeweils 1 Jahr
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrifte-Werk Am Kirschberg 4 
StadtWeimar
Postleitzahl99423
Land, Gliederung (NUTS)Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenEine Besichtigung des Erfüllungsortes ist möglich. Bitte wenden Sie sich zur Abstimmung eines Termins an: sekretariat.technik@nationaltheater-weimar.de
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns04/05/2026
Enddatum der Laufzeit09/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungWenn der Vertrag nicht bis zum 30.09.2026 bzw. bis zum 30.09.2027 vom Auftragnehmer oder bis 28.02.2027 bzw. 28.02.2028 vom Auftraggeber gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch für das Sommertheater am e-werk in Weimar für den Folgetermin. Der Vertrag endet spätestens mit Abschluss des Sommertheaters am e-werk in Weimar 2028.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungPreiskriterium
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge405 920,90 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungNeumann & Müller GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsE95242538 Los 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots212 534,00 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsE95242538 Los 1
Datum des Vertragsabschlusses23/03/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungNeumann & Müller GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsE95242538 Los 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des Angebots193 386,90 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsE95242538 Los 2
Datum des Vertragsabschlusses23/03/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungDeutsches Nationaltheater und Staatskapelle Weimar GmbH
RegistrierungsnummerLeitweg-ID 16055000-0001-44
PostanschriftTheaterplatz 2
StadtWeimar
Postleitzahl99423
Land, Gliederung (NUTS)Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
LandDeutschland
E-Mailausschreibung@stadtweimar.de
Telefon+493643762277
Internetadressehttps://www.weimar.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Registrierungsnummer16900334-0001-29
PostanschriftJorge-Semprún-Platz 4
StadtWeimar
Postleitzahl994223
Land, Gliederung (NUTS)Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@tlvwa.thueringen.de
Telefon+49361573321254
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungNeumann & Müller GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE814589403
StadtFilderstadt
Postleitzahl70794
Land, Gliederung (NUTS)Esslingen (DE113)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0002
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachunga3976e65-c6dd-4c16-a2fe-c81adf6f231e  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung09/04/2026 13:01:50 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung247918-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe71/2026
Datum der Veröffentlichung13/04/2026