VerfahrensartOffenes VerfahrenBeschleunigtes VerfahrenBegründung:
Ein erstes Offenes Verfahren wurde aufgehoben, lt. § 63 Abs. 1 Nr. 1. VgV, da kein Angebot eingegangen war, welches den Bedingungen entsprach.
Nach Änderung der Leistungsbeschreibung, wird hier ein erneutes Offenes Verfahren durchgeführt werden. Bei diesem soll die Angebotsfrist auf 15 Tage verkürzt werden, lt. § 15 Abs. 3 VgV, da der Tatbestand der besonderen Dringlichkeit gegeben ist.
Zur Begründung:
Bei den üblichen Fristen für EU-Verfahren könnte erfahrungsgemäß, unter Berücksichtigung der Lieferzeiten für Sonderschutzfahrzeuge, der geforderte Lieferzeitraum (2x Geländewagen bereits ab Dezember 2023) und damit das Vertragsende der Bestandsfahrzeuge gefährdet sein.