Kriterien für die Bewertung der Projekte
Die Entscheidungskriterien zur Bewertung der Wettbewerbsarbeiten werden vom Preisgericht in der Wettbewerbsauslobung endgültig festgelegt. Nach derzeitigem Bearbeitungsstand sind folgende Kriterien vorgesehen:
— städtebauliche Einbindung,
— architektonische Qualität,
— Erschließungsqualität,
— räumliche Organisation,
— Einhaltung funktionale Anforderungen,
— energetisches Konzept,
— Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Betrieb.
Die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar.