24859-2024 - ErgebnisDeutschland-Eppingen: Dienstleistungen von Architekturbüros
OJ S 10/2024 15/01/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Große Kreisstadt Eppingen
Ort: Eppingen
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Land: Deutschland
E-Mail: eppingen_objektplanung_hellbergschule@menoldbezler.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.eppingen.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Europaweite Vergabe von Objektplanungsleistungen für die Erweiterung der Hellbergschule Eppingen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/1231
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Vergabe von Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 (zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) in den Leistungsphasen 3 bis 9 für die Erweiterung der Hellbergschule in Eppingen
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Eppingen beabsichtigt die Einrichtung eines Ganztagesbereichs an der Grundschule "Hellbergschule".
Hierzu soll die Hellbergschule um einen Anbau erweitert werden.
Die Stadt Eppingen hat bereits Vorplanungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 2 nach HOAI beauftragt. Auf Grundlage des Vorentwurfs hat der Gemeinderat der Stadt Eppingen nun beschlossen, den Anbau der Hellbergschule entsprechend dem Konzept 5 des mit der Vorplanung beauftragten Architekturbüros zu realisieren. Nach der durch das Architekturbüro erstellten Kostenschätzung ist für die Realisierung des Anbaus (Kostengruppen 200 bis 500) von Kosten in Höhe von ca. 2,73 Mio. EUR netto auszugehen. Mit dem Neubau sollen Flächen (ca. 300 m2 NF) für die Ganztagesbetreuung geschaffen werden. Zudem soll die Außenwirkung der Grundschule eine Stärkung erfahren. Der Bau ist so geplant, dass ein zeitgemäßes modernes Schulhaus entsteht, das vielfältige Möglichkeiten für den Unterricht und die Betreuung der Grundschüler bietet.
Gegenstand dieses Verfahrens war die Vergabe der Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 (zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) in den Leistungsphasen 3 bis 9. Die Vergabestelle erwartet eine weitestgehend unveränderte Umsetzung der vorliegenden Planung.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Die Stadt Eppingen wird darüber hinaus Planungsleistungen der Leistungsbilder Fachplanung TGA, Elektro, Tragwerksplanung/Statik und ggf. Freianlagenplanung in jeweils getrennten Verfahren vergeben. Die Stadt Eppingen beabsichtigt, beim Land Baden-Württemberg Fördermittel für die Realisierung der Schule zu
beantragen. Eine Umsetzung des Bauvorhabens ist nur mit den entsprechenden Fördermitteln des Bundes und des Landes möglich.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Herangehensweise / Vor-Ort-Präsenz / Gewichtung: 300
Qualitätskriterium - Name: Personalkonzept / Gewichtung: 300
Preis - Gewichtung: 400
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 110-344740
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
06/11/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: architekturagentur
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bei den Angaben unter den Ziffer II.1.7 und V.2.4 handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
10/01/2024