Im Rahmen des Leistungsbestimmungsrechts haben wir uns für eine "Private-Cloud-Lösung" aus folgenden sachlichen Gründen entschieden:
- indem der Betrieb der HR-Software der P&I überantwortet wird, entfällt die problembehaftete Schnittstelle zwischen Betreiber und Hersteller der Software;
- die Auslagerung des Betriebs der Personalverwaltungssoftware führt zu einer Risikostreuung im Hinblick auf mögliche Cyberangriffe. Insbesondere vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus dem Herbst 2022 ist die Splittung des Betriebes kritischer Anwendungen eine Möglichkeit, die Folgen weitere Angriffe zu minimieren;
- die "Private-Cloud" wahrt sämtliche Belange des Datenschutzes, was insbesondere mit Blick auf die Sensibilität der dort verwalteten personenbezogenen Daten wichtig ist.
Ein Wechsel der Software kommt somit aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Betracht.
Damit kann aus rechtlichen Gründen die sas-Lösung nur bei P&I beauftragt werden.