250412-2026 - Ergebnis
Deutschland – Gebäudereinigung – Unterhaltsreinigung in verschiedenen Objekten der Stadt Zella-Mehlis
OJ S 71/2026 13/04/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Zella-Mehlis
E-Mailteubert@zella-mehlis.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelUnterhaltsreinigung in verschiedenen Objekten der Stadt Zella-Mehlis
BeschreibungUnterhaltsreinigung in verschiedenen Objekten der Stadt Zella-Mehlis
Kennung des Verfahrensb1000000-c0de-4000-a000-00d460501002
Interne KennungD460501002
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Schmalkalden-Meiningen (DEG0Q)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLos 1 Unterhaltsreinigung
BeschreibungUnterhaltsreinigung: - Gesenkschmiede; - Kindernest Rodebach; - Mehrzweckgebäude Alte Straße; - Waldfriedhof Kühlhaus und - Waldfriedhof.
Interne KennungLos 1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtZella-Mehlis
Postleitzahl98544
Land, Gliederung (NUTS)Schmalkalden-Meiningen (DEG0Q)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/04/2026
Enddatum der Laufzeit31/03/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung60016-2026
Zusätzliche InformationenEine Objektbesichtigung ist möglich. Termine für die Objektbesichtigung vereinbaren Sie bitte mit Frau Teubert unter der Nummer (+49) (03682) 852-142 oder der E-Mail teubert@zella-mehlis.de.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungAngebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 50)
BeschreibungAngebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnungjährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 30)
Beschreibungjährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAngaben Qualitätssicherungsmaßnahmen und soziale Nachhaltigkeit (Gewichtung 20)
BeschreibungAngaben Qualitätssicherungsmaßnahmen und soziale Nachhaltigkeit
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWBbleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nichtspätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentlicheAuftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,dessen Ange-bot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotsund über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch fürBewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor dieMitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf einVertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe Portal)der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung derInformation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie imNachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerberdurch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichungder Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.
LosLOT-0002
TitelLos 2 Unterhaltsreinigung
BeschreibungUnterhaltsreinigung: - Bürgerhaus; - Kinder- und Jugendfreizeittreff; - Kindertagesstätte Ruppbergspatzen und - Touristinformation.
Interne KennungLos 2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtZella-Mehlis
Postleitzahl98544
Land, Gliederung (NUTS)Schmalkalden-Meiningen (DEG0Q)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/04/2026
Enddatum der Laufzeit31/03/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung60016-2026
Zusätzliche InformationenEine Objektbesichtigung ist möglich. Termine für die Objektbesichtigung vereinbaren Sie bitte mit Frau Teubert unter der Nummer (+49) (03682) 852-142 oder der E-Mail teubert@zella-mehlis.de.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungAngebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 50)
BeschreibungAngebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnungjährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 30)
Beschreibungjährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAngaben Qualitätssicherungsmaßnahmen und soziale Nachhaltigkeit (Gewichtung 20)
BeschreibungAngaben Qualitätssicherungsmaßnahmen und soziale Nachhaltigkeit
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWBbleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nichtspätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentlicheAuftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,dessen Ange-bot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotsund über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch fürBewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor dieMitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf einVertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe Portal)der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung derInformation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie imNachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerberdurch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichungder Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.
LosLOT-0003
TitelLos 3 Unterhaltsreinigung
BeschreibungUnterhaltsreinigung: - Beschussanstalt; - Feuerwehr; - Rathaus und - Rathaus Außenstelle.
Interne KennungLos 3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtZella-Mehlis
Postleitzahl98544
Land, Gliederung (NUTS)Schmalkalden-Meiningen (DEG0Q)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/04/2026
Enddatum der Laufzeit31/03/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung60016-2026
Zusätzliche InformationenEine Objektbesichtigung ist möglich. Termine für die Objektbesichtigung vereinbaren Sie bitte mit Frau Teubert unter der Nummer (+49) (03682) 852-142 oder der E-Mail teubert@zella-mehlis.de.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungAngebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 50)
BeschreibungAngebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnungjährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 30)
Beschreibungjährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAngaben Qualitätssicherungsmaßnahmen und soziale Nachhaltigkeit (Gewichtung 20)
BeschreibungAngaben Qualitätssicherungsmaßnahmen und soziale Nachhaltigkeit
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWBbleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nichtspätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentlicheAuftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,dessen Ange-bot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotsund über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch fürBewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor dieMitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf einVertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe Portal)der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung derInformation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie imNachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerberdurch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichungder Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.
LosLOT-0004
TitelLos 4 Unterhaltsreinigung
BeschreibungUnterhaltsreinigung: - Baubetriebshof und - Mehrzweckhalle "Schöne Aussicht".
Interne KennungLos 4
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtZella-Mehlis
Postleitzahl98544
Land, Gliederung (NUTS)Schmalkalden-Meiningen (DEG0Q)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/04/2026
Enddatum der Laufzeit31/03/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung60016-2026
Zusätzliche InformationenEine Objektbesichtigung ist möglich. Termine für die Objektbesichtigung vereinbaren Sie bitte mit Frau Teubert unter der Nummer (+49) (03682) 852-142 oder der E-Mail teubert@zella-mehlis.de.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungAngebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 50)
BeschreibungAngebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnungjährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 30)
Beschreibungjährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAngaben Qualitätssicherungsmaßnahmen und soziale Nachhaltigkeit (Gewichtung 20)
BeschreibungAngaben Qualitätssicherungsmaßnahmen und soziale Nachhaltigkeit
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWBbleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nichtspätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentlicheAuftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,dessen Ange-bot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotsund über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch fürBewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor dieMitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf einVertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe Portal)der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung derInformation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie imNachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerberdurch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichungder Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.
LosLOT-0005
TitelLos 5 Unterhaltsreinigung
BeschreibungUnterhaltsreinigung: - Freibad "Einsiedel".
Interne KennungLos 5
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtZella-Mehlis
Postleitzahl98544
Land, Gliederung (NUTS)Schmalkalden-Meiningen (DEG0Q)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/04/2026
Enddatum der Laufzeit31/03/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung60016-2026
Zusätzliche InformationenEine Objektbesichtigung ist möglich. Termine für die Objektbesichtigung vereinbaren Sie bitte mit Frau Teubert unter der Nummer (+49) (03682) 852-142 oder der E-Mail teubert@zella-mehlis.de.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungAngebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 50)
BeschreibungAngebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung. jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 30)
Beschreibungjährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAngaben Qualitätssicherungsmaßnahmen und soziale Nachhaltigkeit (Gewichtung 20)
BeschreibungAngaben Qualitätssicherungsmaßnahmen und soziale Nachhaltigkeit
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWBbleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nichtspätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentlicheAuftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,dessen Ange-bot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotsund über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch fürBewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor dieMitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf einVertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe Portal)der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung derInformation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie imNachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerberdurch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichungder Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge0,01 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungTIP-TOP Dienstleistungen GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsLOT-0001: Los 1 Unterhaltsreinigung
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots0,01 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLOT-0001: Los 1 Unterhaltsreinigung
Datum des Vertragsabschlusses30/03/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge
Anzahl der Beschwerdeführer0
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge8
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungTIP-TOP Dienstleistungen GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsLOT-0002: Los 2 Unterhaltsreinigung
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des Angebots0,01 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLOT-0002: Los 2 Unterhaltsreinigung
Datum des Vertragsabschlusses30/03/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge
Anzahl der Beschwerdeführer0
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge8
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungPutzteufel GmbH Glas- und Gebäudereinigung
Angebot
Kennung des AngebotsLOT-0003: Los 3 Unterhaltsreinigung
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Wert des Angebots0,01 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLOT-0003: Los 3 Unterhaltsreinigung
Datum des Vertragsabschlusses30/03/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge
Anzahl der Beschwerdeführer0
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge8
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungTatortreinigung Lotze
Angebot
Kennung des AngebotsLOT-0004: Los 4 Unterhaltsreinigung
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Wert des Angebots0,01 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLOT-0004: Los 4 Unterhaltsreinigung
Datum des Vertragsabschlusses30/03/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge
Anzahl der Beschwerdeführer0
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge6
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0005
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeSonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge
Anzahl der Beschwerdeführer0
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadt Zella-Mehlis
Registrierungsnummert: 036828520
AbteilungFD Gebäudemanagement
PostanschriftRathausstraße 4
StadtZella-Mehlis
Postleitzahl98544
Land, Gliederung (NUTS)Schmalkalden-Meiningen (DEG0Q)
LandDeutschland
E-Mailteubert@zella-mehlis.de
Telefon03682 852-142
Internetadressehttps://www.zella-mehlis.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Registrierungsnummert: 03 61573321276
StadtWeimar
Postleitzahl99423
Land, Gliederung (NUTS)Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@tlvwa.thueringen.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungTIP-TOP Dienstleistungen GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummert: 03753536070
StadtZwickau
Postleitzahl08060
Land, Gliederung (NUTS)Zwickau (DED45)
LandDeutschland
E-Mailzk@tiptop-group.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0002
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungPutzteufel GmbH Glas- und Gebäudereinigung
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummert: 0368369360
StadtSchmalkalden
Postleitzahl98574
Land, Gliederung (NUTS)Schmalkalden-Meiningen (DEG0Q)
LandDeutschland
E-Mailinfo@putzteufel-gmbh.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0003
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungTatortreinigung Lotze
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleinstunternehmen
Registrierungsnummert: 015233624953
StadtZella-Mehlis
Postleitzahl98544
Land, Gliederung (NUTS)Schmalkalden-Meiningen (DEG0Q)
LandDeutschland
E-Mailinfo@tatortreinigung-lotze.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0004
8.1.
ORG-0006
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung352a0993-c6a4-4c76-ad8b-db375f2edab4  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung10/04/2026 10:51:09 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung250412-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe71/2026
Datum der Veröffentlichung13/04/2026