VerfahrensartOffenes VerfahrenBeschleunigtes VerfahrenBegründung:
Es handelt sich bei der Ausschreibung um eine Vergabe von öffentlichen Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU.
Gemäß § 65 Abs. 3 VgV darf der öffentliche Auftraggeber, bei einer Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen, für den Eingang der Angebote unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Dienstleistung von den §§ 15 bis 19 abweichende Fristen bestimmen.
Unter Berücksichtigung der Komplexität des Verfahren wurde die Bekanntmachungsfrist auf 20 Tage verkürzt. Die Fristen gemäß § 20 VgV bleiben unberührt.