Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2020_0235_OV_68
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 34144000 Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke
II.1.3.
Art des Auftrags Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Beschaffung eines Hochdruck-/Saug-/Spül-Fahrzeuges mit vollautomatischer Wasserrückgewinnungsanlage.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 34100000 Kraftfahrzeuge, 34114000 Spezialfahrzeuge, 50117100 Umbau von Kraftfahrzeugen, 90491000 Überprüfung von Abwasserkanälen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Stadt Bochum -Technischer Betrieb-Obere
Stahlindustrie 4
44793 Bochum
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ausgeschrieben war die Anschaffung eines Hochdruck-/Saug-/Spül-Fahrzeuges mit vollautomatischer Wasserrückgewinnungsanlage zur Reinigung des städtischen Kanalnetzes.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 244-603674
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDYYNV
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 14/05/2021