250752-2023 - ErgebnisDeutschland-Bonn: Software-Wartung und -Reparatur
OJ S 84/2023 28/04/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Postanschrift: Graurheindorfer Str. 108
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Martin Franz
E-Mail: vergabe@bafin.de
Telefon: +49 2284108-2662
Fax: +49 2284108-3580
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafin.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Verlängerung Microsoft Supportvertrag 2023
Referenznummer der Bekanntmachung: ZII 6-O 1088/00019#00261
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Beschaffungsgegenstand ist die Verlängerung des Supportvertrages für Produkte des Herstellers Microsoft. Zudem sind in geringem Umfang Beratungsleistungen Bestandteil des Anschlussvertrages.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 215 400,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffungsgegenstand ist die Verlängerung des Supportvertrages für Produkte des Herstellers Microsoft. Zudem sind in geringem Umfang Beratungsleistungen Bestandteil des Anschlussvertrages.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchführbar, wenn die Leistung aus technischen Gründen nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann. Gemäß § 14 Abs. 6 VgV darf es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung geben und der mangelnde Wettbewerb darf nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter sein.
Im vorliegenden Fall kann vom Grundsatz der Produktneutralität abgewichen werden, da sachliche Gründe für eine Festlegung auf den Hersteller Microsoft bestehen. Die BaFin setzt im Bereich der Anwendergrundsysteme (Active Directory, Exchange etc.) Lösungen der Firma Microsoft ein. Ein Wechsel auf Alternativprodukte, welche ggf. ähnliche Funktionalitäten bieten, würde zu unvertretbaren Aufwänden führen.
Die Leistung ist aus folgenden Gründen von Microsoft zu beziehen:
Nur Microsoft als Hersteller besitzt das notwendige Wissen, sachgerechten Support zu leisten, so dass eine von Microsoft unabhängige Supportlösung nicht in Betracht kommt.
Dies gilt auch für die benötigten Beratungsleistungen. Jede unabhängige Lösung würde scheitern, da schon aufgrund der Lizenzbestimmungen nicht alle Funktionalitäten der Software für Dritte zugänglich sind.
Einen von Microsoft zu erbringenden Support bzw. Beratung über Dritte zu beziehen, ist sowohl wegen des benötigten Fachwissens als auch aus wirtschaftlichen und organisatorischen Erwägungen ebenfalls keine tragfähige Lösung. Nicht alles Fachwissen ist bei Dritten vorhanden. Die so entwickelte Lösung wäre aber unter Umständen qualitativ schlechter als eine von Microsoft. Selbst bei einer Einbeziehung von Microsoft durch den Vertragspartner würde eine zeitliche Verzögerung entstehen. Die so entstehenden Produktivitätsverluste oder sogar Datenschäden bei Systemausfällen sind aus Betriebssicht nicht zu verantworten.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: ZII 6-O 1088/00019#00261
Bezeichnung des Auftrags:
Verlängerung Microsoft Supportvertrag 2023
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
25/03/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Microsoft Deutschland GmbH
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 215 400,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Referat ZII 6 - Zentrale Beschaffung
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
oder per Fax: 0228 4108 63580
oder per E-Mail: vergabe@bafin.de
Hilft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen kann.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
26/04/2023