251176-2023 - ErgebnisDeutschland-Kempten: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
OJ S 84/2023 28/04/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Kempten (Allgäu)
Postanschrift: Kronenstraße 8
Ort: Kempten (Allgäu)
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt - Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@kempten.de
Telefon: +49 83125256023
Fax: +49 83125256015
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kempten.de
Adresse des Beschafferprofils: www.kempten.de/offentliche-ausschreibungen-907.html
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvertrag zum Abschluss von Einzelverträgen über Glasfasermiete auf Point-to-Point Glasfaserverbindungen zwischen Behördenstandorten der Stadt Kempten (Allgäu)
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag zum Abschluss von Einzelverträgen über Glasfasermiete auf Point-to-Point Glasfaserverbindungen zwischen Behördenstandorten der Stadt Kempten (Allgäu)
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 450 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Kempten (Allgäu)
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber verfügt im Stadtgebiet aktuell über 27 Behördenstandorte, jährlich kommen durchschnittlich weitere drei Standorte hinzu. Ziel dieser Beschaffung durch den Auftraggeber ist, sämtliche Standorte mit je einer unbeschalteten Glasfaser zum Knotenpunkt Rottachstraße 2, Kempten/ Allgäu verbunden zu haben, um hierüber selbst durch ein internes Behördennetz Datenaustausch zu ermöglichen. Zu diesem Zweck soll je Los ein Rahmenvertrag zur Anmietung von Glasfaserstrecken mit einer Laufzeit von 10 Jahren abgeschlossen werden, unter welchem der Auftraggeber auf einzelvertraglicher Basis mit einer Mindestlaufzeit von je 5 Jahren sukzessive Glasfasern zu Behördenstandorten anmieten kann.
Los 1:
Aktuell besteht Bedarf einer Anbindung von weiteren acht Behördenstandorten im Stadtgebiet Kempten (s. Übersicht der Glasfaserstrecken in TEIL B_Leistungsbeschreibung_Anmietung Glasfasern). Hierzu soll in einem 1. Einzelvertrag unter dem Rahmenvertrag des Los 1 je eine Glasfaser zwischen dem Knotenpunkt Rottachstraße 2, Kempten / Allgäu und jedem der zu Los 1 genannten acht Behördenstandorten mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren angemietet werden. Darüber hinaus sollen unter dem Rahmenvertrag auf einzelvertraglicher Basis jährlich bis zu drei weitere Behördenstandorte mietweise in das Glasfasernetz integriert werden (Los 1).
Los 2:
Zudem sind bereits weitere 19 Behördenstandorte durch angemietete Glasfasern mit unterschiedlichen Laufzeiten zum Knotenpunkt Rottachstraße 2, Kempten/Allgäu in das Behördennetz integriert (s. Übersicht der Glasfaserstrecken in TEIL B_Leistungsbeschreibung_Anmietung Glasfasern). Nach Ablauf deren aktueller Mindestlaufzeiten aus bestehenden Verträgen, welche sukzessive zwischen 2023 und 2027 enden, sollen ohne zeitliche Zäsur Glasfasern zu diesen Standorten auf einzelvertraglicher Basis unter dem ausgeschriebenen Rahmenvertrag des Los 2 für eine Mindestlaufzeit von je 5 Jahren angemietet werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Bereitstellungstermin / Gewichtung: 40%
Kostenkriterium - Name: Höhe des Nutzungsentgeltes / Gewichtung: 60%
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 211-607540
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Los 1 und Los 2
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
29/03/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Allgäuer Überlandwerk GmbH
Postanschrift: Illerstraße 18
Ort: Kempten (Allgäu)
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 450 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Kein Eintrag
Ort: Kein Eintrag
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Stadt Kempten (Allgäu) – Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt – Vergabestelle
Postanschrift: Kronenstraße 8
Ort: Kempten (Allgäu)
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@kempten.de
Telefon: +49 83125256015
Fax: +49 83125256023
Internet-Adresse: www.kempten.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
25/04/2023