Der ursprüngliche Vertrag war zum 1.4.2021 bzw. 1.5.2021 abgeschlossen worden. Kurz vor Vertragsbeginn hat sich jedoch herausgestellt, dass der Auftragnehmer die Dienstleistung nicht oder zumindest nicht rechtzeitig erbringen kann. Aus diesem Grund musste dieser Notvertrag / Übergangsvertrag im Rahmen eines eilbedürftigen Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb abgeschlossen werden, da die Netzwerk-Infrastruktur der zu betreuenden Fachanwendung aufgrund Ihrer Kritikalität nicht ohne qualifizierte Unterstützungsdienstleistung darstehen kann. Ein Folgevertrag wird bis zum Vertragsende (30.4.2022) noch abgeschlossen.
Das nun beauftragte Unternehmen war neben dem vorgesehenen Auftragnehmer das einzige Unternehmen, dass sich am vorherigen Wettbewerb beteiligt hat. Zudem kennt dieser die zu betreuende Umgebung bereits aufgrund von vorherigen Leistungserbringungen. Es war daher in der Kürze kein anderes Unternehmen für die Leistungserbringung erkennbar / greifbar, zumal hier keine Einarbeitung mehr erforderlich war und aufgrund der vorherigen Leistungserbringung auch bekannt war, dass das vorgesehene Personal fachlich qualifiziert ist, um die Leistung ordnungsgemäß zu erbringen.