251425-2021 - ErgebnisDeutschland-Elmshorn: Verwaltungsdienste im Sozialwesen
OJ S 96/2021 19/05/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreis Pinneberg
Postanschrift: Kurt-Wagener-Str. 11
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: zentraleVergabestelle@kreis-pinneberg.de
Telefon: +49 41214502-4583
Fax: +49 41214502-94583
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-pinneberg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
10-35-21-075 Einführung einer Bildungskarte im Kreis Pinneberg
Referenznummer der Bekanntmachung: 10-35-21-075
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
85321000 Verwaltungsdienste im Sozialwesen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Kreis Pinneberg beabsichtigt die Einführung einer sogenannten „Bildungskarte“ zur Umsetzung und Abrechnung der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nach dem SGB II, SGB XII, BKGG und AsylbLG.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
72322000 Datenverwaltung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Hauptort der Ausführung: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Zum 1.1.2011 wurden die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes eingeführt. Ausgeweitet wurden die Leistungen in diesem Bereich nochmals durch das Starke-Familien-Gesetz zum 1.8.2019. Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) oder Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. In den zurückliegenden Jahren wurde bundesweit immer wieder kritisiert, dass die bereitgestellten Mittel nur zu einem geringen Teil in den Familien ankommen. Es ist daher geplant, den Zugang zu diesen Leistungen zu erleichtern und dafür sowohl die Bildungs- und Teilhabeleistungen als auch die Abrechnung der erbrachten Leistungen zukünftig über eine Bildungskarte zu administrieren. Für die Abwicklung der Bildungs- und Teilhabeleistugen werden im Kreis Pinneberg zwei unterschiedliche Fachverfahren genutzt. Die Umsetzung der Gewährung der Bildungs- und Teilhabeleistungen erfolgt im Jobcenter (Leistungen nach SGB II) mit dem Fachverfahren Allegro der Bundesagentur für Arbeit und bei der Kreisverwaltung Pinneberg mit dem Fachverfahren LÄMMkom LISSA. Es ist geplant, die Aufgabe Bildung und Teilhabe ab dem 1.1.2022 auf die sieben Kooperationskommunen zu übertragen, die auch die weiteren Aufgaben nach dem SGB XII und AsylbLG im Auftrag des Kreises Pinneberg wahrnehmen. Die Koordination, Fachaufsicht und Abrechnung für das Bildungs- und Teilhabepaket wird jedoch weiter beim Kreis Pinneberg verbleiben. Weiterführende Informationen zum Auftragsgegenstand erhalten Sie vor allem im beigefügten Leistungsverzeichnis und den zugehörigen Anlagen. Dort sind von Ihnen verschiedene Angaben zu machen. Lesen Sie daher die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen, alle geforderten Unterlagen beizufügen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben (in den Vergabeunterlagen Nr. 04) ab. Ohne dieses muss Ihr Angebot üblicherweise ausgeschlossen werden. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen. Insbesondere ergeben sich zu Teilen des Leistungsverzeichnisses besondere Nachweispflichten, die an den jeweiligen Stellen ersichtlich werden (Zertifikate, Konzepte etc.). Der Auftraggeber behält sich vor, zu allen gemachten Angaben Nachweise zur Vorlage anzufordern. Es ist nur die elektronische Angebotsabgabe zulässig.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Bonuspunkte für die Erfüllung von zusätzlichen Kriterien (Siehe LV S. 5 ff.) / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 70
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 065-167037
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
14/05/2021