Die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) schreibt die Durchführung von Betriebsleistungen ab dem 01.01.2023 (Gestellung von Gelenk-Niederflur-Bussen und Fahrern) in drei Losen aus. Das Los 1 enthält ca. 390.000 km, das Los 2 ca. 320.000 km und das Los 3 ca. 310.000 km. Die Verträge sollen für 3 Jahre (01.01.2023 bis 14.12.2025) mit einer Option zur 1-jährigen Verlängerung (Option 1) (15.12.2025 bis 13.12.2026) abgeschlossen werden. Die SWBV behält sich eine weitere Verlängerung von einem Jahr vor (Option 2). Die einzusetzenden Gelenk-Niederflur-Busse müssen den im Vertrag beschriebenen Qualitätsanforderungen entsprechen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) schreibt die Durchführung von Betriebsleistungen ab dem 01.01.2023 (Gestellung von Gelenk-Niederflur-Bussen und Fahrern) in drei Losen aus. Das Los 1 enthält ca. 390.000 km, das Los 2 ca. 320.000 km und das Los 3 ca. 310.000 km. Die Verträge sollen für 3 Jahre (01.01.2023 bis 14.12.2025) mit einer Option zur 1-jährigen Verlängerung (Option 1) (15.12.2025 bis 13.12.2026) abgeschlossen werden. Die SWBV behält sich eine weitere Verlängerung von einem Jahr vor (Option 2). Die einzusetzenden Gelenk-Niederflur-Busse müssen den im Vertrag beschriebenen Qualitätsanforderungen entsprechen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) schreibt die Durchführung von Betriebsleistungen ab dem 01.01.2023 (Gestellung von Gelenk-Niederflur-Bussen und Fahrern) in drei Losen aus. Das Los 1 enthält ca. 390.000 km, das Los 2 ca. 320.000 km und das Los 3 ca. 310.000 km. Die Verträge sollen für 3 Jahre (01.01.2023 bis 14.12.2025) mit einer Option zur 1-jährigen Verlängerung (Option 1) (15.12.2025 bis 13.12.2026) abgeschlossen werden. Die SWBV behält sich eine weitere Verlängerung von einem Jahr vor (Option 2). Die einzusetzenden Gelenk-Niederflur-Busse müssen den im Vertrag beschriebenen Qualitätsanforderungen entsprechen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 199-567156
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe Univers Reisen GmbH
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 06/12/2022
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Univers Reisen GmbH
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 09/01/2023