Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Vergabe hier ist Los 2 (Vertragsbeteiligung) an der Kombinierten Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht-und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauprojekt „Schnellläuferprogramm Wörth (Rhein)/Germersheim-Philippsburg-Speyer“.
Die DB Netz AG strebt die vollständige Ausrüstung des Schienennetzes mit digitaler Leit- und Sicherungstechnik (LST) im Rahmen des Zukunftsprogramms „Digitale Schiene Deutschland“ (DSD) bis 2035 an. Das Programm DSD soll durch das sogenannte „Schnellläuferprogramm“ (SLP) in den Jahren 2020 bis 2022 beschleunigt werden. Ziel des SLP ist es, ein neues Vorgehensmodell bei der Realisierung von Stellwerksprojekten mit mehr Planungs- und Realisierungsverantwortung beim Auftragnehmer zu pilotieren. Damit soll ein wesentlicher Beitrag für die beschleunigte Ausrüstung des deutschen Schienennetzes mit digitaler Leit- und Sicherungstechnik im Rahmen des DSD geleistet werden.
Das Projekt Wörth(Rhein)/Germersheim-Philippsburg-Speyer ist Teil des SLP und beinhaltet die Umrüstung von Altstellwerken sowie die Modernisierung von Bahnübergangssicherungsanlagen (BÜSA) inklusive aller zur Realisierung notwendiger Planungs-, Liefer-, Bau- und Ausführungsleistungen.
(Typ H-EU) In der Haftpflichtversicherung beträgt die Deckungssumme je Schadenfall 20 000 000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, einschließlich der Leistungen aus der Umwelthaftpflichtversicherung.
In der Planungshaftpflichtversicherung steht eine separate Deckungssumme je Schadenfall von 10 000 000 EUR pauschal für Sach- und Vermögensschäden zur Verfügung. Die vorgenannten Summen sind dreifach maximiert.
Die Extendend Maintenance im Teil Bauleistungs- und Montageversicherung beträgt 42 Monate. Die Nachhaftung beträgt in der Haftpflichtversicherung 10 Jahre, in der Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung 5 Jahre.
Der generelle Selbstbehalt beträgt mindestens 10 000 EUR . Für Personenschäden entfällt der Selbstbehalt. Im Rahmen der erweiterten Planungshaftpflichtversicherung beträgt der vertragliche Selbstbehalt 100 000 EUR je Schadenfall.