Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Leistungen zur Planung der Technischen Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021, die erforderlich sind im Zusammenhang mit dem Neubau der Kindertagesstätte in Neuhemsbach.
Die Ortsgemeinde Neuhemsbach beabsichtigt die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte in der Ortsgemeinde Neuhemsbach, in unmittelbarer Nachbarschaft zum Bürgerhaus.
Neben Betreuungsräumen für zwei Ü2-Gruppen soll der Neubau auch die zugehörigen Funktions-, Verwaltungs-, Personal-, Sanitär- und Nebenräume sowie eine Mensa mit Vollküche zur Verfügung stellen. Bei der Planung soll eine Erweiterungsmöglichkeit für eine 3. Gruppe Ü2 berücksichtigt werden, insbesondere auch bei der Konzeption der Funktions-, Personal-, Sanitär- und Nebenräume sowie der Küche und Mensa.
Im Vorfeld wurden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie aus dem Juli 2021, welche den Ausschreibungsunterlagen beiliegt, verschiedene Örtlichkeiten für den geplanten Neubau untersucht. Die Studie basiert auf einer teilweise überholten Bedarfsplanung und hat damit lediglich informativen Charakter.
Bei der Entwicklung erster Lösungsvorschläge und bei der weiteren Planung ist zu berücksichtigen, dass die sogenannte ehemalige „Pächterwohnung“ des Bürgerhauses rückgebaut wird und die dadurch freiwerdende Grundstücksfläche für die Konzeption des KiTa-Neubaus mitgenutzt werden kann.
Für den Neubau der Kindertagesstätte wird besonderer Wert auf eine zukunftsgerechte technische Ausstattung gelegt, welche u. a. den Anforderungen an ein gesundes Raumklima, an den sommerlichen Wärmeschutz, die Energieeffizienz und Energiege-winnung gerecht wird.
Es ist beabsichtigt, die Bauleistungen im Rahmen von Einzelgewerken zu vergeben.
Die Beauftragung der Planungsleistungen wird stufenweise erfolgen:
- Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1, 2, 3
- Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 (für Anlagengruppe 1)
- Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5, 6, 7, 8
- Leistungsstufe 4: Leistungsphase 9
Die in den einzelnen Leistungsstufen bzw. Leistungsphasen jeweils zu erbringenden Teilleistungen können der Anlage „Spezifische Leistungspflichten“ zum Vertragsentwurf (Anlage A11) entnommen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsstufen, auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen einzeln oder im Ganzen abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Bearbeitungszeiten:
Zwischen den einzelnen Leistungsstufen können aufgrund von Prüfungen und erforderlichen Freigaben Pausen entstehen.
Die Leistungsstufe 1 ist bis Juni 2023 abzuschließen.
Die Planungsleistungen der Leistungsstufe 2 sind voraussichtlich im September 2023zu erbringen.
Die Planungsleistungen der Leistungsstufe 3 sind voraussichtlich ab Dezember 2023 zu erbringen.
Der Baubeginn ist im Herbst 2024 geplant. Für die Bauausführung (inkl. Infrastruktur und Freianlagen) ist ein Zeitraum von ca. 12 Monaten vorgesehen.
Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bewerbergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bewerbergemeinschaft der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.