Die Helm-Masken-Kombination-Zertifizierung bedingt, dass Schutzhelm und Atemschutzmaske als modulare Kombination zusammen zertifiziert sind. Das bedeutet, dass Komponenten verschiedener Hersteller untereinander nicht substituierbar sind. Die Kombination von Komponenten verschiedener Hersteller ist somit von keiner Zertifizierung abgedeckt.
Vor dem Hintergrund, dass die Schutzhelme in Baden-Württemberg Mannausstattung sind und die Atemschutzmasken für den Bedarfsfall als Pool-Lösung vorgehalten werden, ist es sowohl technisch als auch logistisch ausgeschlossen zwei verschiedene Modelle der HMK einzuführen, da die bereits eingeführte HMK der Fa. Schuberth mit den nachbeschafften Modulen der HMK zwingend kombinierbar sein müssen.