252936-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen in Verbindung mit Software – RT-IT-Netzwerkmanagement
OJ S 72/2026 14/04/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungVerkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH
E-Mailrechtsabteilung@nvv.de
Rechtsform des ErwerbersOrganisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRT-IT-Netzwerkmanagement
BeschreibungDer NVV verfolgt mit dieser Vergabe die Beschaffung eines Software- und Netzwerk-Managementsystems sowie die Verfügbarmachung des Kunden-WLANs in den RegioTram-Fahrzeugen im Gebiet des nordhessischen Verkehrsverbundes.
Kennung des Verfahrens0244bedd-9b42-4d4f-857c-33ed9bbed1d7
Vorherige Bekanntmachung7817-2026
Interne Kennung2026_RT-NWM
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensDas Vergabeverfahren findet in zwei Abschnitten statt, Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsverfahren. Teststellung und Verhandlung im zweiten Verfahrensabschnitt finden in einem Termin statt. Nach Durchführung der Teststellung und Abschluss des Verhandlungsgespräches werden die Bieter ggf. zur Abgabe eines zweiten, finalen Angebotes aufgefordert.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72268000 Bereitstellung von Software, 72262000 Software-Entwicklung
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftRainer-Dierichs-Platz 1  
StadtKassel
Postleitzahl34117
Land, Gliederung (NUTS)Kassel, Kreisfreie Stadt (DE731)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.1,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YG1M9U2#
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachungAuftragsunterlagen
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129, § 129b des Strafgesetzbuches (StGB).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129b des Strafgesetzbuches (StGB) und der geltenden Embargo-Verordnungen der EU und EU-Verordnungen zur Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 und § 89c des Strafgesetzbuches (StGB).
BetrugZwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4, Nr. 5 GWB: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263, § 264 des Strafgesetzbuches (StGB).
KorruptionZwingende Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6, Nr. 7, Nr. 8 und Nr. 9 GWB: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 299, 299a, 299b, 108 e, und 333, 334, 335a des Strafgesetzbuches (StGB) sowie Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 232, 232a Abs. 1-5, 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (StGB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernZwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn das Unternehmen seiner Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung dieser Verpflichtung nachweisen kann. Hiervon erfasst werden auch Fälle der Steuersäumnis sowie Steuerhinterziehung nach § 370 AO.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenZwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn das Unternehmen seiner Pflicht zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung dieser Verpflichtung nachweisen kann. Dies erfasst auch Fälle der Vorenthaltung und Veruntreuung von Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 266a StGB und Zahlungsverpflichtungen aufgrund einer tariflichen Sozialkasse.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenFakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Hierunter fallen insb. Verstöße gegen die in Anhang X der RL 2014/247EU aufgeführten Abkommen.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenFakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Der öffentliche Auftraggeber kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung eines öffentlichen Auftrags nachweislich gegen geltende sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Hierunter fallen insb. Verstöße gegen die in Anhang X der RL 2014/24/EU aufgeführten internationalen Abkommen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Dies betrifft insb. die ordnungsgemäße Auszahlung von Löhnen und Gehältern, Abführung der Lohnsteuer sowie den jeweiligen Anteilen zu Kranken-, Arbeitslosen- und Sozialversicherungen.
ZahlungsunfähigkeitFakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Teilnehmer am Rechts- und Wirtschaftsverkehr nicht mehr in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen rechtzeitig und vollständig nachzukommen, vgl. § 17 InsO.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterFakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Insolvenz bedeutet grundsätzlich die Zahlungsunfähigkeit des Teilnehmers, in Abgrenzung zum Ausschlussgrund "Zahlungsunfähigkeit" erfasst der Ausschlussgrund "Insolvenz" insb. Fälle, in denen über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren nach §§ 11 ff. InsO eröffnet oder beantragt worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitFakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Der öffentliche Auftraggeber kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenFakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Ein mit der Insolvenz vergleichbares Verfahren meint hier ein dem deutschen Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung (InsO) vergleichbares Verfahren in anderen Ländern.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenFakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Der öffentliche Auftraggeber kann Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsFakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließen, wenn sie über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügen, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenFakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Der öffentliche Auftraggeber kann Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, insb., wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensFakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Der öffentliche Auftraggeber kann Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, wenn eine Verzerrung des Wettbewerbs daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenFakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Der öffentliche Auftraggeber kann Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenFakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8, Nr. 9 GWB: Der öffentliche Auftraggeber kann Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, insb. wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignungskriterien getäuscht oder Auskünfte zurückgehalten hat oder versucht hat, die Entscheidungsfindung der öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen sowie fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelRT-IT-Netzwerkmanagement
BeschreibungIm Rahmen der Digitalisierung der Fahrzeuginfrastruktur im NVV wurden und werden sämtliche in Betrieb befindlichen und künftig in Betrieb zu nehmenden RegioTram-Fahrzeuge im NVV im Rahmen des Projektes "RT-IT" mit Netzwerkinfrastruktur (Router/ Switches) sowie weiteren IP-Fahrzeugkomponenten (im Folgenden: "Bestandsinfrastruktur") ausgestattet. Durch den Einsatz eines zentralen Software- und Netzwerkmanagementsystems sollen die Fahrzeug-IT-Komponenten der RegioTram über eine zentrale Stelle landseitig überwacht und administriert werden. Der heutige Bestand an bereits vorhandenen IT-Komponenten ist dabei zu integrieren. Gegenstand dieser Vergabe sind daher die Bereitstellung und der Betrieb des Hintergrundsystems sowie die Bereitstellung der fahrzeugseitig einzusetzenden Firmware inklusive der Software-Systemanteile für Router sowie die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, der Musterinbetriebnahme, des letztendlichen Cloudbetriebs, der Schulung und Dokumentation durch den Auftragnehmer. Ergänzend soll die Software-Funktionalität für das Kunden-WLAN realisiert werden.
Interne Kennung2026_RT-NWM
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72268000 Bereitstellung von Software, 72262000 Software-Entwicklung
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftRainer-Dierichs-Platz 1  
StadtKassel
Postleitzahl34117
Land, Gliederung (NUTS)Kassel, Kreisfreie Stadt (DE731)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit4 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungZweimalige Option zur Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung7817-2026
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums1. Auszug aus dem Handelsregister oder eines anderen, nach den Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates vergleichbaren Unternehmensregisters (kein Vordruck).

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB (Anlage 3) bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung (§ 125 GWB, kein Vordruck).

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Zahl festangestellten Mitarbeitenden sowie Kapazität für das Projekt (Vordruck Anlage 11)

KriteriumDurchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zu Jahresumsätzen des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren (Anlage 12).

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zu mindestens 2 Referenzen über im produktiven Einsatz befindliche Referenzprojekte in den letzten vierJahren (seit Anfang 2022), (Vordruck Anlage 13 "Bewerberformular Referenzen"). Vergleichbar sind Referenzleistungen, wenn sie die wesentlichen Merkmale der hier ausgeschriebenen Dienstleistungen aufweisen und für öffentliche Auftraggeber im ÖPNV über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren kontinuierlich erbracht wurden. Die entsprechenden Referenzprojekte müssen den Betrieb von mindestens 25 Bahnen, Bussen oder TramTrains sowie einen erfolgreichen Projektabschluss nachweisen und dürfen nicht länger als vier Jahre seit Bekanntmachung der vorliegenden Bekanntmachung zurückliegen. Der Auftraggeber bewertet alle eingereichten Referenzen und trifft bei mehr als fünf abgegeben Referenzen eines Teilnehmers die Auswahl unter den bestbewerteten Referenzen. Es werden maximal fünf Referenzen je Teilnehmer in der Bewertung berücksichtigt. Ein Teilnehmer kann mit der Vorlage der Referenzen so maximal die Punktzahl 200 erreichen.[
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)200,00

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung Vergabesperre (Vordruck Anlage 2)
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Preise sind entsprechend den Vorgaben des Preisblatts im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe anzugeben. Die angebotenen Preise fließen insgesamt mit einer Gewichtung von 40 % in die Gesamtbewertung mit ein. Die Wertung erfolgt im Wege der Interpolation. Für die weiteren Details der Bewertung wird auf das Dokument "Verfahrenshinweise Anlage A" sowie das Dokument "Aufforderung zur Angebotsabgabe" Bezug genommen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungTeststellung
BeschreibungDie zur Abgabe eines Angebots aufgeforderten Bieter werden zur Durchführung einer Teststellung nach festgelegtem Aufgabenkatalog in Verbindung mit den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Die einzelnen Aufgaben der Teststellung beziehen sich auf das im Rahmen des Auftrags geforderte Leistungsspektrum in qualitativer und quantitativer Hinsicht. Ergebnis und Auswertung der Teststellung fließen mit 60 % Gewichtung in die Gesamtbewertung ein.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YG1M9U2/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YG1M9U2
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
BeschreibungMit Abgabe des Angebots/Teilnahmeantrags bestätigt der Bieter, dass er für die sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausschließlich Personal einsetzt, welches eine gültige Sicherheitsüberprüfung nach [z.B. SÜG] vorweisen kann. Die Vorlage der Bescheinigungen erfolgt spätestens 14 Tage vor Arbeitsbeginn.
Frist für die Erlangung der Sicherheitsüberprüfung31/07/2026
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YG1M9U2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge15/05/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenUnvollständige und/oder nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen, soweit der Auftraggeber nicht von der Möglichkeit des § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch macht.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEigenerklärung zur Einhaltung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und etwaiger verbindlicher Vorgaben zu tariflichen Mindestentgelten, mit dem Angebot (Vordruck Anlage 4)
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die genauen Angaben zur Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen können den Informationsunterlagen bei der Vergabekammer Darmstadt entnommen werden sowie den einschlägigen rechtlichen Vorschriften.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltVerkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtVerkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungVerkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH
RegistrierungsnummerHRB 5592
PostanschriftRainer-Dierichs-Platz 1
StadtKassel
Postleitzahl34117
Land, Gliederung (NUTS)Kassel, Kreisfreie Stadt (DE731)
LandDeutschland
KontaktpersonRechtsabteilung NVV
E-Mailrechtsabteilung@nvv.de
Telefon+49 56170949-0
Internetadressehttps://www.nvv.de/
Profil des Erwerbershttps://www.nvv.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer06-22630029-17
StadtDarmstadt
Postleitzahl64278
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
LandDeutschland
E-Mailpoststelle@rpda.hessen.de
Telefon+49 615-1120
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungbaeed451-88b3-40c2-9d3b-30805d7aa99d  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung13/04/2026 14:26:50 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung252936-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe72/2026
Datum der Veröffentlichung14/04/2026