253130-2023 - ErgebnisDeutschland-München: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
OJ S 84/2023 28/04/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Studentenwerk München Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Leopoldstrasse 15
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80802
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@stwm.de
Telefon: +49 89381961738
Fax: +49 89381961714
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.studentenwerk-muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.studentenwerk-muenchen.de/auschreibungen/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Planung Asbest-/Schadstoffsanierung Planung Entkernung Planung Entsorgung - stufenweise - für die Baumaßnahme H12 - Generalsanierung der Studierendenwohnanlage, Haus Nr. 12
Referenznummer der Bekanntmachung: StwM_Verg_EU-003_23
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Beschaffung von Fachplanungsleistungen für
Planung Asbest-/Schadstoffsanierung
Planung Entkernung
Planung Entsorgung
- stufenweise - für die Baumaßnahme H12 - Generalsanierung der Studierendenwohnanlage, Haus Nr. 12, Christoph-Probst-Str. 8, Studentenstadt Freimann, 80805 München
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 73 865,45 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 90740000 Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Studentenwerk München Anstalt des öffentlichen Rechts Christoph-Probst-Str. 8 80805 München
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Studentenwerk München beabsichtigt, die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage in der Christoph-Probst-Straße 8, Haus Nr. 12, Studentenstadt Freimann München durchführen zu lassen. Nach BayBO in der Fassung der Bekanntmachung von 2007 ist dieses Gebäude nach Art. 2 (3) ein Gebäude der Gebäudeklasse 5, nach Art. 2 (4) ein Sonderbau mit zwei (2) Tatbeständen: Hochhaus von mehr als 22 m Höhe und ein Wohnheim als sonstige Einrichtung zur Unterbringung von Personen.
Das bestehende Gebäude entspricht hinsichtlich der technischen, bauphysikalischen Anforderungen, der Barrierefreiheit nicht mehr den heutigen Standards und weist im Bereich der Technischen Ausrüstung erhebliche Mängel auf; mittels Sanierung müssen diese Mängel behoben werden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Fachplanungsleistungen für
Planung Asbest-/Schadstoffsanierung
Planung Entkernung
Planung Entsorgung
- stufenweise - für die Baumaßnahme H12 - Generalsanierung der Studierendenwohnanlage, Haus Nr. 12, Christoph-Probst-Str. 8, Studentenstadt Freimann, 80805 München
Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Anlage 906 "Fachplanervertrag", der Anlage 830 "Projekthandbuch", aus der Anlage 802 "Leistungsbeschreibung (Aufgabenbeschreibung)" und der Anlage 801 "Leistungs- und Vergütungskatalog".
Zudem wird auf folgende Anlagen zur Leistungsbeschreibung verwiesen:
- Anlage 802_01 - Orientierende Erkundung von Schadstoffbelastungen der Bausubstanz vom 16 November 2020;
- Anlage 802_02 - Baubeschreibung + Genehmigung 1973/74 (Tektur) inkl. Pläne;
- Anlage 802_03 - Lageplan_Bebauungsplan_1973;
- Anlage 802_04 - Feuerwehr-Anfahrtsplan;
- Anlage 802_05 - Ideenskizze_Neuplanung_Architekt;
- Anlage 802_06 - Richtlinie über die bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern (HHR) des Landes Bayern;
- Anlage 802_07 - Leitfaden nachhaltiges Bauen_2019;
- Anlage 802_08 - Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende (StudR 2021, BayMBl. Nr. 506);
- Anlage 802_09 - Rückbau schadstoffbelasteter Bausubstanz.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Persönliche Erfahrung des Projektteams / Gewichtung: 100
Kostenkriterium - Name: Kalkulatorischer Angebotspreis gemäß der Anlage 801 "Leistungs- und Vergütungskatalog" / Gewichtung: 100
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
1. Stufenweise Beauftragung
Die Ingenieursleistungen werden stufenweise beauftragt nach
- Grundleistungen;
- fest definierten (optionalen und nicht optionalen) Besonderen Leistungen
und
- (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen.
Fest definierte (optionale und nicht optionale) Besondere Leistungen werden entsprechend des Vertragsentwurfs (Anlage 906) und des Leistungs- und Vergütungskatalogs (Anlage 801) im Wesentlichen pauschal vergütet.
Optionale weitere Besondere Leistungen werden entsprechend des Vertragsentwurfs nach Aufwand vergütet; es sei denn die Parteien verständigen sich auf eine pauschale Vergütung.
2. (Optionale) weitere Besondere Leistungen
Soweit (optionale) weitere Besondere Leistungen anfallen, werden diese nach
Aufwand vergütet (Stundensatz):
- Auftragnehmer; Projektleiter;
stellvertretender Projektleiter; Geschäftsführer 117,- EUR (netto)
- Mitarbeiter
(mit technischen oder wirtschaftlichen Aufgaben): 82,- EUR (netto)
- Sonstige Mitarbeiter oder technische Zeichner: 61,- EUR (netto)
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes VerfahrenBeschleunigtes VerfahrenBegründung:
Die Planungsleistungen werden dringend benötigt.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 040-116181
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
24/04/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Arcadis Germany GmbH
Postanschrift: Europaplatz 3
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
E-Mail: info-de@arcadis.com
Telefon: +49 61519-880
Internet-Adresse: www.arcadis.com
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 85 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 73 865,45 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A6ZCW
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
25/04/2023