5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34115200 Kraftfahrzeuge für den Transport von weniger als 10 Personen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreis Unna, Zentrale Ausländerbehörde, Zechenstr. 49
Stadt: Unna
Postleitzahl: 59425
Land, Gliederung (NUTS): Unna (DEA5C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Einhaltung von Umweltstandards bei der Produktion, Recycelfähigkeit des Produkts
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Innovative Beschaffung
Beschreibung: keine brennbaren bzw. nur schwer entflammbare Materialen, insbesondere auch für die Innenaus-stattung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme, Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Klimaschutz, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
Innovationsfördernde Auftragsvergabe: Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter beinhalten Produktinnovationen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Angabe der Auftragswerte in dieser Bekanntmachung hat der Auftraggeber unter Berücksichtigung der geheimhaltungsbedürftigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Beauftragten und dessen berechtigten geschäftlichen Interessen abgesehen.
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Angabe der Auftragswerte in dieser Bekanntmachung hat der Auftraggeber unter Berücksichtigung der geheimhaltungsbedürftigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Beauftragten und dessen berechtigten geschäftlichen Interessen abgesehen.
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Angabe der Auftragswerte in dieser Bekanntmachung hat der Auftraggeber unter Berücksichtigung der geheimhaltungsbedürftigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Beauftragten und dessen berechtigten geschäftlichen Interessen abgesehen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Angabe der Auftragswerte in dieser Bekanntmachung hat der Auftraggeber unter Berücksichtigung der geheimhaltungsbedürftigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Beauftragten und dessen berechtigten geschäftlichen Interessen abgesehen.
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Angabe der Auftragswerte in dieser Bekanntmachung hat der Auftraggeber unter Berücksichtigung der geheimhaltungsbedürftigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Beauftragten und dessen berechtigten geschäftlichen Interessen abgesehen.
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Angabe der Auftragswerte in dieser Bekanntmachung hat der Auftraggeber unter Berücksichtigung der geheimhaltungsbedürftigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Beauftragten und dessen berechtigten geschäftlichen Interessen abgesehen.
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Angabe der Auftragswerte in dieser Bekanntmachung hat der Auftraggeber unter Berücksichtigung der geheimhaltungsbedürftigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Beauftragten und dessen berechtigten geschäftlichen Interessen abgesehen.
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Angabe der Auftragswerte in dieser Bekanntmachung hat der Auftraggeber unter Berücksichtigung der geheimhaltungsbedürftigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Beauftragten und dessen berechtigten geschäftlichen Interessen abgesehen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Angabe der Auftragswerte in dieser Bekanntmachung hat der Auftraggeber unter Berücksichtigung der geheimhaltungsbedürftigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Beauftragten und dessen berechtigten geschäftlichen Interessen abgesehen.
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Angabe der Auftragswerte in dieser Bekanntmachung hat der Auftraggeber unter Berücksichtigung der geheimhaltungsbedürftigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Beauftragten und dessen berechtigten geschäftlichen Interessen abgesehen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Westfalen. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Unna - Der Landrat