Das Verfahren SPK-ZVS-22-00007-OV-SBB musste aufgehoben werden, da kein Angebot
eingegangen ist, das den Bewerbungsbedingungen entsprach.
Nach insgesamt 5 Vergabeverfahren zu den USV
-zwei erfolglos durchgeführt in der Staatsbibliothek zu Berlin (oV)
- eine erfolgreiche Interimsvergabe für eine 120 kvA Anlage wegen Ausfall der Altanlage
- zwei weitere erfolglose Vergabeverfahren in der ZVS (oV)
wird die Leistung jetzt nach § 14 (4) Nr. 1 VgV im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne
Teilnahmewettbewerb erneut ausgeschrieben.
Die Voraussetzungen hierfür sind:
(1) Bei dem Ausgangsverfahren muss es sich um ein offenes Verfahren oder nicht offenes
Verfahren handeln.
Ist gegeben, SPK-ZVS-22-00007-OV-SBB war ein offenes Verfahren.
(2) Sämtliche Angebote müssen entweder nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar sein.
Ist gegeben, siehe Aufhebungsvermerk zu SPK-ZVS-22-00007-OV-SBB.
(3) die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags dürfen nicht grundlegend geändert werden
Ist gegeben, es gibt Änderungen, diese sind aber unwesentlich. Im Verfahren SPK-ZVS-22-00007-OVSBB
wurden Anlagen der Herstellers Wöhrle Stromversorgungssysteme GmbH, Eaton Electric GmbH
und Delta Power Solutions. Keine der Anlagen erfüllt die Abmessungsvorgaben der USV. Die
Abmessung ist wegen er sehr beengten Räumlichkeiten absolut essentiell für die Ausschreibung. Auch
wenn die Angebote der Bieter teilweise wegen anderer Fehler ausgeschlossen werden mussten, wären
sie ausgeschlossen worden, weil die entsprechenden Maßangaben nicht eingehalten wurden.
Um den Auftrag für weitere Bieter interessant zu machen werden kleine Modifikationen an den
Vergabeunterlagen vorgenommen.
1) Es wird die Möglichkeit gegeben, Batterieschränke in die Anlage zu integrieren. Dies ist aus
Platzgründen nur für die 20 kVA und 60 kVA Anlage möglich. Die Höhe wird auf 2.000 mm
festgelegt.
2) Für die 80 kVA Anlage wird nach erneuter Prüfung der örtlichen Gegebenheiten die maximale
Tiefe von 700mm auf 800mm erweitert. Dies stellt eine Fluchtwegverletzung um 50mm dar, was
durch die Fachabteilung aber als vertretbar angesehen wird, wenn es denn dafür sorgt, dass
eine passende USV beschafft werden kann.
Es ist anzumerken, dass die Angebote des Verfahrens SPK-ZVS-22-00007-OV-SBB durch diese
Änderungen weiterhin nicht die Anforderungen erfüllen würden, d. h. hier kommt es zu keiner
Diskriminierung. Nach Recherche der Fachabteilung erfüllen diverse Anlagen des Herstellers
ABB Kaufel GmbH die Vorgaben. Vor dem Hintergrund, dass Bieter Anlagen anbieten, obwohl die Maße
nicht eingehalten werden, werden die Anlagen von ABB Kaufel GmbH auch als Leitfabrikat benannt,
um Bietern geprüft kompatible Anlagen zu benennen. Es ist Bietern weiterhin unbenommen, Anlagen
anderer Hersteller anzubieten oder selbst Anlagen zu konzipieren, die den Anforderungen genügen.