Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber (als 100%ige Tochter der Kreisstadt Groß-Gerau) beabsichtigt in den Jahren 2023-2025 die grundhafte Sanierung des 1936 errichteten und denkmalgeschützten Freibads in Groß-Gerau. Die Anlage besteht aus einem Sport- und Sprungbecken sowie einem Nichtschwimmer- und einem Kleinkindbereich. Ein Funktionsgebäude und ein Technikgebäude komplettieren die Anlage zusätzlich zur Liegewiese. Im Gesamtprojekt geplant sind die Erneuerung der Badewassertechnik mit einem Ersatzneubau des Technikgebäudes. Im großen Sport- und Sprungbecken sind eine Betonsanierung und das Herstellen einer Rinnenkonstruktion erforderlich. Ferner müssen die Sanitärbereiche kernsaniert und die abgängigen Durchschreitebecken in barrierefreie Mulden umgebaut werden.
Vom Bewerber sind sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI (Freianlagen-Planung) zu erbringen. Es geht hierbei konkret um die Betonsanierung des 50 m Schwimmbeckens mit angegliedertem Sprungbecken und Überlaufrinnen. Für diese gesamten Leistungen der Freianlagen-Planung nach §§ 38 ff. HOAI ist von anrechenbaren Kosten in Höhe von 990.000,- € netto auszugehen (Honorarzone: maximal III). Die Kosten der Gesamtbaumaßnahme werden derzeit auf ca. 5,6 Mio. € geschätzt. Hinsichtlich der im Einzelnen geplanten Maßnahmen und Ziele wird auf den Zuwendungsbescheid vom 02.03.2022 (siehe dort insbesondere Seite 3 sowie die Anlagen zum Bescheid) und auf das Dokument "Basisdaten" verwiesen; dies auch hinsichtlich der Besonderen Leistungen.
In separaten Vergabeverfahren werden parallel hierzu noch die weiteren Fachplaner-Leistungen Tragwerksplanung und Technische Gebäudeausrüstung sowie auch die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume (jeweils ebenfalls über sämtliche Leistungsphasen) ausgeschrieben. Für das Projekt sollen auch öffentliche Fördermittel in Anspruch genommen werden. Insoweit liegt bereits ein Zuwendungsbescheid vom 02.03.2022 über eine Zuwendung bis zu einem Höchstbetrag von 1,38 Mio. € vor. Nach Ende der LPH 3 muss die Vorplanung dem Fördermittelgeber zur Genehmigung vorgelegt werden (damit einhergehende Stillstandsphase: 3-6 Mon.).
Das Verfahren ist als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgestaltet, zumal die Bewerber insoweit auch ihre eigenen Vorstellungen in das Verfahren einbringen müssen. Es findet ein zweistufiger Auswahlprozess statt. In der 1. Stufe werden im Wesentlichen Eignungskriterien und Referenzen abgefragt, die der Feststellung dienen, ob der Bewerber für die Durchführung des Projekts geeignet erscheint. In der 2. Stufe erhalten alle geeigneten Bewerber ein Schreiben, mit dem sie zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Diese Angebotsaufforderung wird u.a. die Abgabe eines Angebotsendpreises und die Präsentation des Konzepts des Bewerbers zur Umsetzung der Aufgabenstellung beinhalten. Es bleiben Verhandlungen über den Inhalt der Konzepte oder den Preis vorbehalten.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften haben alle Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigte Vertreterin oder bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat die geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen jeweils für sich vorzulegen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss zudem eine rechtsverbindliche Erklärung für sich abgeben, wonach im Auftragsfall eine gesamtschuldnerisch haftende Rechtsform zugesichert wird. Will sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen für die Erfüllung des Auftrags bedienen, muss er nachweisen, dass dieses Unternehmen die gestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Zudem muss der Bieter nachweisen, dass ihm die Kapazitäten des Nachunternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er zum Beispiel eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmens vorlegt.
Den Bewerbern wird der Zuwendungsbescheid vom 02.03.2022 nebst Anlagen mitsamt den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.