Kurze Beschreibung
Geräteklassen:
Um eine gewisse Homogenität und damit Austauschbarkeit der Geräte zu erhalten, werden im Leistungsverzeichnis Hersteller und Typ der bereits eingesetzten Hardware als Referenz aufgeführt. Als Ergänzung ist der Zusatz „vergleichbares Gerät“ angegeben, wenn eine Alternative möglich ist. Bei Angeboten vergleichbarer Geräte sind die neben den Vorgaben durch das Votum 2020 des Beraterkreises zur IT-Ausstattung von Schulen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus auch die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Mindestanforderungen und Maximalangaben zu berücksichtigen. Ist keine Alternative möglich, handelt es sich um bereits eingesetzte Hard- und Software, bei der nur ein Ersatz oder eine Erweiterung vorgenommen wird und der Austausch innerhalb der Schulen über einen gemeinsamen Gerätepool zwingend notwendig ist. Zudem wäre eine Mischumgebung eine erhebliche Kostenbelastung im Bereich Schulung, Administration, Service und Support.
Vorgaben:
Die Hardware Komponenten sind konform zum Votum 2020 des Beraterkreises zur IT-Ausstattung von Schulen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und der Mindestkriterien dBIR Anlage 2 (jeweils aktuelle Version) anzubieten. Die Inhouse Vorkonfiguration und Lieferung kann ab dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung erfolgen.