255058-2022 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Duisburg: Polizeifahrzeuge
OJ S 93/2022 13/05/2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Postanschrift: Schifferstraße 10
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Teildezernat ZA 4.2
E-Mail: TDZA42.LZPD@polizei.nrw.de
Telefon: +49 2034175-7501
Fax: +49 2034175-6998
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lzpd.polizei.nrw/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lieferung von Zugfahrzeugen der Landesreiterstaffel der Polizei des Landes NRW zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34114200 Polizeifahrzeuge
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Dringende Beschaffung von Zugfahrzeugen der Landesreiterstaffel der Polizei des Landes NRW zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung von Zugfahrzeugen für die Landesreiterstaffel der Polizei des Landes NRW, um die Dienstfähigkeit aufrecht erhalten zu können.
Der Auftrag muss kurzfristig erteilt werden, da aufgrund einer Änderung der maximal zulässigen Anhängelast die ursprünglich vorgesehenen Zugfahrzeuge nicht mehr eingesetzt werden können.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Der Auftraggeber durfte ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV durchführen.
Durch die Änderungen der Vorgaben zur Anhängelast ist es der Polizei des Landes NRW nicht mehr möglich, die ursprünglich geplanten und in einem Wettbewerb vergebenen Zugfahrzeuge einzusetzen. Entsprechende Zugfahrzeuge sind jedoch zwingend erforderlich, um die Einsatzfähigkeit der Landesreiterstaffel des Landes NRW aufrechtzuerhalten und Einsatzpferde zu entsprechenden Einsatzlagen zu transportieren.
Der Auftrag soll an den vorbezeichneten Auftragnehmer erteilt werden, weil lediglich dieser kurzfristig über die notwendige polizeiliche Schutzausstattung sowie die Zulassung derselbigen verfügt, weil dieser Auftragnehmer auch entsprechende geschützte Fahrzeuge an den Bund liefert.
Es war dem öffentlichen Auftraggeber nicht vorhersehbar, dass es zu einer Änderung der Anhängelast kommt. Erschwerend hinzu kommen die allgemeinen Liefer- und Verfügbarkeitsprobleme auf dem Beschaffungsmarkt im Hinblick auf Fahrzeuge mit Sonderausstattung.
Es handelt sich um eine einmalige Beschaffung, die nur die zwingend erforderliche Menge von 4 Zugfahrzeugen erfasst.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
10/05/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: La Linea Franca Kraftfahrzeughandelsges. mbH
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50968
Land: Deutschland
Telefon: +49 22180060-0
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige Ex-ante Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Das unter Ziff. V.2.1 genannte Datum ist das der Entscheidung über die geplante Auftragsvergabe. Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt. Bei den unter den Ziffern II.1.7 und V.2.4 genannten Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert. Dieser wird nicht offen gelegt, weil dies den geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schadet und den Wettbewerb grundsätzlich beeinträchtigen würde.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221147-2954
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de/themen/kommunales/vergabekammer-rheinland
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Postanschrift: Schifferstraße 10
Ort: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Telefon: +49 2034175-7501
Fax: +49 2034175-6998
Internet-Adresse: https://lzpd.polizei.nrw/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
.
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
.
Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsballt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
.
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn
.
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
.
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet hat, den Vertrag abzuschließen, und
.
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Teildezernat ZA 4.2
Postanschrift: Schifferstraße 10
Ort: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: TDZA42.LZPD@polizei.nrw.de
Telefon: +49 2034175-7501
Fax: +49 2034175-6998
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
10/05/2022