255115-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Personensonderbeförderung (Straße) – Beförderung von Kindern mit besonderem Betreuungsbedarf im freigestellten Schülerverkehr
OJ S 73/2026 15/04/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungKindertagesstätte Wernhalde e.V.
E-Mailvergabeberatung@staatsanzeiger.de
Rechtsform des ErwerbersOrganisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersBildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBeförderung von Kindern mit besonderem Betreuungsbedarf im freigestellten Schülerverkehr
BeschreibungGegenstand ist die Beförderung von Kindern mit besonderem Betreuungsbedarf für die Kindertagesstätte Wernhalde e.V. in Stuttgart einschließlich möglicher Sonderfahrten.
Kennung des Verfahrensee8a8fdb-2729-4ff8-b36e-104be99cc742
Interne KennungKITAWERN-2026-0001
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtStuttgart
Postleitzahl70184
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen>>Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Selbstreinigung<< Der Bieter hat in diesem Zusammenhang folgende Erklärung abzugeben: • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (ANLAGE 7) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister (ANLAGE 8) • Eigenerklärung Russlandsanktionen (ANLAGE 9) • Eigenerklärung über Selbstreinigungsmaßnahmen (ANLAGE 10) Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Liegen Ausschlussgründe gem. §§ 123, 134 GWB oder Eintragungen im Gewerbezentralregister vor sind die notwendigen Angaben für die Prüfung einer Vergabesperre gem. § 126 GWB zu machen. Dazu gehören bei Ausschlussgründen gem. § 123 GWB die Benennung des Datums der Rechtskraft der Verurteilung und bei Ausschlussgründen gem. § 124 GWB die Benennung des den Ausschluss begründenden Ereignisses. Soweit der Bieter infolge des Vorliegens von Ausschlussgründen Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB vorgenommen hat sind diese umfassend darzulegen, so dass der Auftraggeber die Rechtsfolgen bezüglich der darlegten Selbstreinigung beurteilen kann. >>Sonstige Erklärungen<< • Bietererklärung (ANLAGE 1) • Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Versicherungsbestätigung (ANLAGE 2) • Eigenerklärung Referenzen (ANLAGE 3) • Eigenerklärung technische Ausstattung (ANLAGE 4) • Eigenerklärung Mitarbeiter (ANLAGE 5) • Eigenerklärung Unternehmensorganisation (ANLAGE 6) • Verpflichtungserklärung öffentliche Aufträge Verkehrsdienstleistungen (ANLAGE 11) • Angaben zur Fahrzeugen gem. SaubFahrzeugBeschG (ANLAGE 12) • Scientology Schutzklausel (ANLAGE 13) • Eigenerklärung Eignungsleihe (ANLAGE 14) • Verpflichtungserklärung eignungsvermittelndes Unternehmen (ANLAGE 15) • Eigenerklärung Nachunternehmer (ANLAGE 16) • Erklärung Nachunternehmer (ANLAGE 17) • Erklärung Bietergemeinschaft (ANLAGE 18) • Erklärung Nichtvorliegen von Wettbewerbsbeschränkungen (ANLAGE 19) • Eigenerklärung über die sichere Beförderung von Menschen mit Förderbedarf (ANLAGE 20) • Eigenerklärung zur Einhaltung des Anforderungskatalogs für Fahrzeuge (ANLAGE 21) Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenEs gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
KorruptionEs gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungEs gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsEs gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenEs gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungEs gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
BetrugEs gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsEs gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
ZahlungsunfähigkeitEs gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenEs gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterEs gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenEs gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenEs gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensEs gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenEs gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenEs gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenEs gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenEs gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitEs gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernEs gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenEs gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelBeförderung von Kindern mit besonderem Betreuungsbedarf im freigestellten Schülerverkehr
BeschreibungDie ausgeschriebene Leistung umfasst die Beförderung von Kindern des Schulkindergartens Wernhalde von deren Wohnsitz zur Einrichtung und von der Einrichtung zurück zum Wohnsitz. Darüber hinaus können in Einzelfällen anlassbezogene Sonderfahrten erforderlich werden. Die Beförderungsleistungen sind an den Betreuungstagen der Einrichtung zu erbringen. Als Kalkulationsgrundlage werden derzeit ca. 190 Fahrtage pro Jahr zugrunde gelegt. Die zu befördernden Kinder weisen Förderbedarfe insbesondere in den Bereichen
Interne KennungLOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Leistungserbringung beginnt am 01.09.2026. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst zwei Kindergartenjahre bis einschließlich Kindergartenjahr 2027/2028. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zweimal um jeweils ein weiteres Kindergartenjahr zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit endet somit spätestens mit Ablauf des Kindergartenjahres 2029/2030. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit 4 Jahre.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
BeschreibungWiederkehrende Fahrdienstleistung
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#>> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: << Bereitstellung der Vergabeunterlagen - Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Registrierung, Nutzung bestimmter Software - Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen. - Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich. Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen - Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter. - Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet. - Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren. Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber-/Bieterpostfachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber/Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bewerber-/Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren. Verwendung der Vergabeplattform, technische Anforderungen, Verwendung technischer Mittel, Verantwortlichkeiten der Benutzung - Der Bewerber/Bieter ist für die Eignung der von ihm verwendeten technischen Mittel verantwortlich. - Der Bewerber/Bieter ist für den rechtzeitigen, vollständigen und fristgemäßen Zugang seiner Erklärungen verantwortlich. Der Bewerber/Bieter trägt damit grundsätzlich das Übermittlungsrisiko, es sei denn, dass der Bewerber/Bieter die unvollständige oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten hat. Der Nachweis obliegt dem Bewerber/Bieter. - Der Bewerber/Bieter hat die technischen Hinweise des Vergabeplattformbetreibers zu beachten, zu berücksichtigen und einzuhalten. Notfalls hat sich der Bewerber/Bieter rechtzeitig mit dem technischen Support des Betreibers der Vergabeplattform in Verbindung zu setzen. - Der Bewerber/Bieter wird darauf hingewiesen, dass die maximale Dateimenge des Angebots 300 MB beträgt. - Der Bewerber/Bieter hat die Systemvoraussetzungen für die ordnungsgemäße Verwendung der Vergabeplattform, insbesondere der Down- und Uploadfunktionen und der sonstigen Anwendungen der verwendeten Vergabeplattform sowie die weiteren Nutzungsbedingungen des Betreibers der Vergabeplattform zu beachten und einzuhalten. - Der Bewerber/Bieter hat sich rechtzeitig vor dem Hochladen von Unterlagen - insbesondere bei fristgebundenen Erklärungen - zu vergewissern, dass eine von Seiten des Bewerbers/ Bieters ungestörte Übermittlung der Erklärungen möglich ist, dazu gehört u.a. die Beachtung der Vorgaben zur Beschränkung der maximalen Gesamtdateimenge und der Folgen bei einer Überschreitung sowie der rechtzeitige Beginn mit der Übermittlung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumWerkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des EignungskriteriumsZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt: Technische Ausstattung (ANLAGE 4, 21) • Eigenerklärung zur Anzahl und Fahrzeugart der zur auftragsgegenständlichen Personenbeförderung benutzbaren Fahrzeuge. - Anzahl PKWs mit vier Fahrgastplätzen (Sitzplätzen) Kürzel "PKW" - Anzahl PKWs mit sieben oder acht Fahrgastplätzen (Sitzplätze), Kürzel "Kleinbus" • Eigenerklärung, dass die zur auftragsgegenständlichen Personenbeförderung eingesetzten Fahrzeuge den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere denen der StVZO und der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (DGUV Vorschrift 70) genügen. • Eigenerklärung (ANLAGE 21), dass die zur auftragsgegenständlichen Personenbeförderung eingesetzten Fahrzeuge den "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Kindern besonders eingesetzt werden" (Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr vom 14. Juli 2005; Az: S 33/S 37/S 02/36.38.02, VkBl. 2005 S. 604) (ANLAGE "11_KITAWERN-2026-0001_ANFORDERUNGSKATALOG-BO-KRAFT") genügen.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt: Unternehmensorganisation (ANLAGE 6) • Eigenerklärung - zum Vorhandensein schriftliche Verfahrensanweisung Umgang mit Betriebsstörungen - zum Vorhandensein einer schriftlichen Arbeitsanweisung für Sicherheit im Fahrdienst - zum Vorhandensein eines Beschwerdemanagementsystem im Unternehmen - zum Vorhandensein eines Systems zur Ermittlung der Kundenzufriedenheit - zur Durchführung von dokumentierten Schulungen für das Fahr- und Begleitpersonal mindestens 2x / Jahr - zur Durchführung von Mitarbeiterschulungen gem. Anlage 2 des "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Kindern besonders eingesetzt werden" (Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr vom 14. Juli 2005; Az: S 33/S 37/S 02/36.38.02, VkBl. 2005 S. 604) (ANLAGE) - zur Überprüfung des Zustands und der Einsatzfähigkeit der zu verwendenden Fahrzeugen vor Fahrtantritt - zur konkreten Zuordnung des Fahrpersonals zu den konkreten Fahrzeugen und zur Einweisung bei kurzfristigen Wechseln - zur Einbindung von Nachunternehmen, Tochtergesellschaften oder andere Dritte nur nach Bestätigung und Unterschrift dieser Erklärung beauftragen werde. Die Verpflichtung entfällt, wenn die Nachunternehmen über ein gültiges Zertifikat "Sichere Personenbeförderung für Menschen mit Behinderung" verfügen.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt: Referenzen (ANLAGE 3) Eigenerklärung über die Erbringung von mindestens drei in Bezug auf den Gegenstand vergleichbaren Leistungen (konkret: Beförderungsdienstleistungen im freigestellten Schülerverkehr - Beförderung von Kindergartenkindern oder Schülern mit Einschränkungen oder herausforderndem Verhalten) aus den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren. Die Angaben sind in einer Referenzliste aufzuführen. In der Referenzliste sind zu benennen: - Leistungsumfang, - Auftragswert, - Leistungszeit, - Leistungsjahr, - Auftraggeber, - Ansprechpartner mit Kontaktdaten, - Versicherung, dass die Leistung mangelfrei erbracht wurde Der Auftraggeber behält sich vor, eine Bestätigung des Referenzgebers einzufordern. Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt: Mitarbeiter (ANLAGE 5) • Eigenerklärung zur Anzahl und Alter der Mitarbeiter, die für die jeweilige auftragsgegenständliche Personenbeförderung eingesetzt werden, getrennt nach Fahrer und Begleitpersonen. • Eigenerklärung über die Befähigung der Mitarbeiter gem. den einschlägigen Regelungen über die Personenbeförderung, der Fahrerlaubnisverordnung und des Straßenverkehrsgesetzes, die zur auftragsgegenständlichen Personenbeförderung eingesetzt werden. Die als Fahrer eingesetzten Mitarbeiter müssen über eine gültige Fahrerlaubnis einschließlich der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (soweit erforderlich) verfügen, eine Fahrerlaubnis auf Probe ist unzureichend. Der Führerschein darf nicht eingezogen sein. • Eigenerklärung, dass die einzusetzenden Mitarbeiter, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, gem. den gesetzlichen Vorgaben des Masernschutzgesetz über einen Masernschutz verfügen. • Eigenerklärung über erfolgreiche Teilnahme der Mitarbeiter, die für die Auftragsabwicklung eingesetzt werden, an einem Erste-Hilfe-Kurs. Der Kurs muss innerhalb der letzten zwei vollen Kalenderjahre vor Beginn der Tätigkeit mit den vertragsgegenständlichen Leistungen absolviert worden sein. • Eigenerklärung über die Qualifikation der als Begleitperson einzusetzenden Mitarbeiter in Bezug auf die Betreuung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf. • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von einschlägigen Vorstrafen gem. § 72a Abs. 1 SGB VIII bei den Mitarbeitern, die zur auftragsgegenständlichen Personenbeförderung eingesetzt werden. Der Auftraggeber behält sich im Fall der Auftragserteilung vor, vom Auftragnehmer für jeden Mitarbeiter, der eingesetzt wird, ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis zu verlangen. Soweit im Laufe der Vertragsabwicklung neue Mitarbeiter eingesetzt werden, behält sich der Auftraggeber weiter vor, für diese Mitarbeiter ein erweitertes Führungszeugnis vor dem ersten Einsatz des Mitarbeiters zu verlangen.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt: Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 2) • Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung je zweifach maximiert mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall - für Sachschäden und Vermögensschäden i.H.v. 5.000.000 EUR, - für Personenschäden i.H.v. 5.000.000 EUR die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt höchstens 10 Millionen EUR. durch - Vorlage Kopie Versicherungsschein oder - Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird. Hinweis: Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend. Es sind neben der ANLAGE 2 die benannten Versicherungserklärungen vorzulegen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bietergemeinschaften können den Nachweis über die Betriebshaftpflichtversicherung entweder für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft oder für die Bietergemeinschaft erbracht werden (Nachweis der Haftung der Bietergemeinschaft).

KriteriumEintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsZum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt: • Eigenerklärung: Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, IHK, HWK • Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR) Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/ oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen. Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19d4d85ad1f-7dbae961527119a2
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.tender24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote15/05/2026 14:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss48 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin15/05/2026 14:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins(erfolgt elektronisch)
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/_DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf wird hingewiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKindertagesstätte Wernhalde e.V.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtKindertagesstätte Wernhalde e.V.
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungKindertagesstätte Wernhalde e.V.
Registrierungsnummer0022446688
PostanschriftWernhaldenstr. 66
StadtStuttgart
Postleitzahl70184
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
E-Mailvergabeberatung@staatsanzeiger.de
Telefon+49 71166601496
Internetadressehttps://www.wernhalde.de/
Profil des Erwerbershttps://www.wernhalde.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer08-A9866-40
PostanschriftKapellenstrasse 17
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76131
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon+49 7219268730
Fax+49 7219263985
Internetadressehttps://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung2e9af082-7989-43c4-8166-12404dd5cbe9  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung14/04/2026 12:37:31 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung255115-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe73/2026
Datum der Veröffentlichung15/04/2026