Zusätzliche Angaben
A) Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages entspricht nicht
dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser Wert wird entsprechend § 39
Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen
Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt und auch nach § 135 Abs. 3 S.2
GWB nicht zwingend bekanntzumachen ist. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt,
wird der Betrag 1 EUR eingegeben.
B) Aus technischen Gründen kann kein in der Zukunft liegendes Datum des Vertragsschlusses
angegeben werden. Der Vertragsschluss erfolgt frühestens nach Ablauf der Frist von 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Ex-ante-
Transparenzbekanntmachung.
C) "Die vollständige Begründung passt auf Grund der Zeichenbegrenzung nicht in das
Erläuterungsfeld von Anhang D1 Nr.3. Die vollständige Begründung findet sich unter