255523-2021 - ErgebnisDeutschland-Stuttgart: Medizinische Hilfsmittel
OJ S 98/2021 21/05/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Postanschrift: Else-Josenhans-Straße 6
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@sm.bwl.de
Telefon: +49 7111230
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lieferung von zertifizierten OP-Kitteln
Referenznummer der Bekanntmachung: 21-002-O-EU
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
33196000 Medizinische Hilfsmittel
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigte im Wege dieses offenen Verfahrens unter Anwendung verkürzter Fristen insgesamt bis zu 1,4 Millionen zertifizierte OP-Kittel zu beschaffen, um seine kurzfristig neu aufgetretenen Bedarfe an OP-Kittel bis Ende Juni 2021 zu decken.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber verzichtet auf die Auftragsvergabe. Der Bedarf des Auftraggebers an zertifizierten OP-Kitteln ist entfallen. Die Personengruppen, für die der Auftraggeber OP-Kittel bereitstellen muss, sind zunehmend gegen das SARS-CoV-2-Virus geimpft und bedürfen daher nicht mehr des erhöhten Schutzes durch die OP--Kittel.
Der Auftraggeber beabsichtigte im Wege dieses offenen Verfahrens unter Anwendung verkürzter Fristen insgesamt bis zu 1,4 Millionen zertifizierte OP-Kittel zu beschaffen.
Der Auftraggeber schrieb die insgesamt zu beschaffenden 1,4 Mio. OP-Kittel in Losen zu jeweils bis zu 50 000 OP-Kitteln aus, um in jedem Fall eine kurzfristige Versorgung mit OP-Kittel zu gewährleisten und den Druck der kurzen Lieferfristen auf mehrere Auftragnehmer zu verteilen.
Der Auftraggeber beabsichtigte den bezuschlagten Bietern mindestens 25 % der jeweils bezuschlagten Menge an OP-Kitteln ab (Mindestabnahmemenge) abzunehmen.
Die Bieter gaben in der Angebotserklärung einen Stückpreis (netto) pro Kittel und die maximale Anzahl an Losen zu jeweils bis zu 50 000 OP-Kitteln an, die sie zu diesem Stückpreis pro Kittel zu liefern bereit wären.
Soweit es das Ergebnis des Wettbewerbs zuließ, wollte der Auftraggeber den Zuschlag maximal für 7 Lose zu je bis zu 50 000 OP-Kittel (also insgesamt auf eine Anzahl von 350 000 OP-Kittel) je Bieter erteilen.
Sollte nach dem Ergebnis des Wettbewerbs ein entsprechender Bedarf bestanden haben, hätte ein Bieter den Zuschlag aber auch über die Menge von 350 000 OP-Kitteln hinaus erhalten können. Die Bieter durften in ihrem Angebot deswegen auch mehr als 7 Lose zu bis zu 50 000 OP-Kittel nennen, auf die sie bereit wären zu liefern. Wegen der Einzelheiten hierzu verweist der Auftraggeber auf die Vergabeunterlagen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes VerfahrenBeschleunigtes VerfahrenBegründung:
Jüngste Prüfungen haben gezeigt, dass eine Vielzahl der im Jahr 2020 an den Auftraggeber gelieferten PSA nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Darüber hinaus sind Lieferungen des Bundes ausgefallen, mit denen der Auftraggeber bei der Kalkulation seiner Bedarfe gerechnet hatte. Die hieraus entstehenden Bedarfe an OP-Kitteln möchte der Auftraggeber über den hier ausgeschriebenen Liefervertrag decken. Aufgrund der angespannten Marktlage, der kritischen Pandemiesituation sowie der erheblichen Menge des Bedarfs kann der Auftraggeber diesen Bedarf nur im offenen Verfahren mit verkürzten Fristen rechtzeitig decken. Unter Einhaltung der regelmäßigen Angebotsfristen kann er diesen Bedarf nicht rechtzeitig decken.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 055-136140
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY7YYYU
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: keine
Ort: keine
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar waren, waren gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
19/05/2021