255536-2023 - AuftragsänderungDeutschland-Essen: Entwicklung von branchenspezifischer Software
OJ S 84/2023 28/04/2023
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bitmarck Service GmbH
Postanschrift: Kruppstraße 64
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
E-Mail: info@bitmarck.de
Telefon: +49 201/17662000
Fax: +49 201/1766492000
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Fachdienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72212100 Entwicklung von branchenspezifischer Software
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Essen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Gegenstand des EVB-IT Erstellungsvertrag ist die Erstellung eines von der gematik zugelassenen Fachdienst Kommunikation im Gesundheitswesen (KIM). Neben der Erstellung und Überlassung von Individualsoftware auf Dauer ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, sonstige Leistungen sowie Pflegeleistungen (Störungsbeseitigung und/oder Lieferung neuer Programmstände mit Ausnahme neuer Releases) zu erbringen. Der Fachdienst KIM wird von dem Auftraggeber betrieben und sämtlichen mit dem Auftraggeber vertraglich bzw. gesellschaftsrechtlich verbundenen Betriebs-, Innungs- und Ersatzkassen zur Nutzung für deren Versicherte gegen Entgelt bereitgestellt.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 36
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Erstellung bzw. Anpassung von Software für Fachdienst KIM
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
01/06/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH
Postanschrift: Concorde Business Park F
Ort: Schwechat
NUTS-Code: AT127 Wiener Umland / Südteil
Postleitzahl: 2320
Land: Österreich
E-Mail: welcome@rise-world.com
Telefon: +43 190490070
Fax: +43 15057473
Internet-Adresse: www.rise-world.com
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert der Beschaffung: 1,00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die unter Abschnitt V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) angegebenen Auftrags- und Änderungswerte sind fiktiv.
Die Veröffentlichung der tatsächlichen Auftrags- und Änderungswerte unterbleibt gem. § 39 Abs. 6 VgV.
Die Obergrenze gem. § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB ist eingehalten. Der ursprüngliche Auftragswert wird durch die Änderung um nicht mehr als 50 Prozent erhöht.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§135 Abs. 1 GWB:
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
§ 135 Abs. 2 GWB:
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
24/04/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
72212100 Entwicklung von branchenspezifischer Software
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Essen
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das unter Ziff. II.2.4) beschriebene ursprüngliche Beschaffungsvorhaben (gematik-zugelassener Fachdienst KIM entsprechend dem gesetzlichen Leitbild von § 311 Abs. 6 SGB V und gem. den Anforderungen der Leistungsbeschreibung), in welchem der Auftragnehmer im Jahr 2020 bezuschlagt wurde, wird als Fachdienst KIM (aktuell: Ausbaustufe Phase KIM 1.0) an die Änderungen der Spezifikationsvorgaben durch die gematik GmbH aus dem September 2022 sowie Januar 2023 angepasst und zur Ausbaustufe Phase KIM 1.5 weiterentwickelt. Die gematik GmbH hat am 20. September 2022 sowie am 13. Januar 2023 neue Spezifikationsvorgaben erlassen, um die normativen Festlegungen für die nächste Ausbaustufe von KIM 1.0 zu KIM 1.5 festzulegen sowie Fehler aus der Vorversion zu bereinigen. Der Fachdienst KIM 1.5 muss diese Anforderungen der gematik-Spezifikation zukünftig erfüllen, um die Produktzulassung für den Fachdienst KIM aufrechtzuerhalten.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 36
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH
Postanschrift: Concorde Business Park F
Ort: Schwechat
NUTS-Code: AT127 Wiener Umland / Südteil
Postleitzahl: 2320
Land: Österreich
E-Mail: welcome@rise-world.com
Telefon: +43 190490070
Fax: +43 15057473
Internet-Adresse: https://www.rise-world.com/
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Die Änderung betrifft die (bislang nicht vom Auftragnehmer geschuldete) Anpassung und Weiterentwicklung des Fachdienst KIM (derzeit Ausbaustufe "1.0") gemäß der gematik-Spezifikationsvorgaben zur Ausbaustufe "Fachdienst KIM 1.5".
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Der Vertragsgegenstand muss Spezifikations- & Gesetzesvorgaben erfüllen. Die gematik GmbH hat nach Vertragsschluss im Juni 2020 die zwingend einzuhaltenden Spezifikationsvorgaben fortgeschrieben und zuletzt im Januar 2023 erweiterte Anforderungen für den Fachdienst KIM veröffentlicht. Diese Anpassungsnotwendigkeit erfordert weitere Dienstleistungen des Auftragnehmers. Die Änderungen der Spezifikationen/gesetzlichen Regulatorik liegen ausschließlich in der Sphäre der gematik GmbH/des Gesetzgebers und konnte vom Auftraggeber nicht beeinflusst/antizipiert werden. Die Obergrenze gem. § 132 Abs. 2 S. 2 GWB ist eingehalten; der ursprgl. Auftragswert wird durch die Änderung um nicht mehr als 50% erhöht. Die zusätzlichen Leistungen führen nicht zu einer Veränderung des Gesamtcharakters des Auftrags.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR