255594-2023 - ErgebnisDeutschland-Syke: Unternehmens- und Managementberatung
OJ S 84/2023 28/04/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Syke
Postanschrift: Hinrich-Hanno-Platz 1
Ort: Syke
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Postleitzahl: 28857
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@kanzlei-dagefoerde.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kanzlei-dagefoerde.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ex post: Stadt Syke - Vergabe Regionalmanagement
Referenznummer der Bekanntmachung: 159-22
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79410000 Unternehmens- und Managementberatung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Vergabe des Regionalmanagements in der LEADER-Region Bassum, Twistringen, Syke sowie Bruchhausen-Vilsen für die Förderperiode 2023 bis 2027
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 211 283,34 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
79416100 Verwaltung von Öffentlichkeitsarbeit, 79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE922 Diepholz
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Für die Förderperiode 2023 bis 2027 haben sich die Städte Bassum, Twistringen und Syke sowie die Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen unter dem Namen W.i.N. ("Wir im Norden")-Region erfolgreich als LEADER-Region beworben. Die W.i.N.-Region wird als LEADER-Region mit einem Budget von insgesamt rund 2 Millionen Euro gefördert, basierend auf einer Fläche von 638,7 km2 und 70.309 Einwohnerinnen und Einwohnern (Stand 31.12.2020). Aus der Höhe des Mittelkontingents erwächst die Verpflichtung, den Umfang einer Vollzeitstelle beim Regionalmanagement einschließlich Geschäftsstelle vorzusehen. Die Leistungen sollen zu einem Viertel als ReM-Leistungen eines externen Dienstleisters und zu drei Vierteln durch eine voraussichtlich bei der Stadt Syke als GS-Sitz beschäftigte Person erbracht werden. Ein Antrag auf Förderung der laufenden Ausgaben der Lokalen Aktionsgruppe (im Folgenden: "LAG"), also der Ausgaben für ReM- und GS-Personal sowie für sonstige Ausgaben der LAG, wurde gestellt. Eine Bewilligung steht noch aus.
Mit der Leistungserbringung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Kalkulierte Stundenzahl des/der Projektleiter/in im Jahr 2025 / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Projektumsetzungskonzept / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: Personaleinsatzkonzept / Gewichtung: 35
Preis - Gewichtung: 15
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz: LEADER - Förderprogramm der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raumes; Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 036-106570
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
25/04/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Dieter Meyer Consulting GmbH
Postanschrift: Bürgerstr. 1
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26123
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 211 283,34 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL6Z0T
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
25/04/2023