Der Neubau TRC IV wird in eine Gesamtliegenschaft eingegliedert, die bereits mit den auszuschreibenden Produkten ausgestattet ist. Damit liegt ein berechtigtes Interesse des Auftraggebers an einer Fabrikationsvorgabe vor (z.B. OLG Frankfurt a.M., 11 Verg 9/03; OLG Saarbrücken, 1 Verg2/03; VK Sachsen 1/SVK7080-02).
Die auszuführenden Leistungen (inkl. Lieferleistungen) können aufgrund der Einbindung in bestehende Systeme (absolute Kompatibilität)
nur von einem Unternehmen erbracht werden (§ 3a EU Abs. 3 Ziff. 3 b) VOB/A).