255944-2021 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Würzburg: Fotokameras
OJ S 98/2021 21/05/2021
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: einkauf@uni-wuerzburg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-wuerzburg.de/startseite/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Universität
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Streak-Kamera Technische Physik 2021
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
38651000 Fotokameras
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Streak Kamera System mit Synchroscan Zeitauflösung <1 ps und dualer Deflektionseinheit für Photonenkorrelationsmessungen mit einer CCD-Kamera mit >100fps.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 181 710,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Universität Würzburg Lehrstuhl für Technische Physik Am Hubland 97074 Würzburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Freistaat Bayern (Auftraggeber) – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – beabsichtigt die Beschaffung einer Streak-Kamera für den Lehrstuhl für Technische Physik an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg zu vergeben.
1. Wir planen mit der Kamera ultraschnelle Effekte in Halbleitermikro- und nanostrukturen zu Untersuchen. Hierfür ist eine bestmögliche Zeitauflösung <1 ps essentiell. Eine solche Auflösung wird nur von der Firma Hamamatsu angeboten.
2. Mit dem Kamerasystem sollen sog. Korrelationsmessungen durchgeführt werden, wobei statistische Auswertungen mit einer zweiten Ablenkachse möglich werden. Für die statistische Auswertung ist das Dunkelrauschen von höchster Bedeutung. Hamamatsu hat dieses Verfahren pioniert und bietet als einziger Hersteller eine röhreninterne Mikrokanalplatte an und kann deshalb auf einen externen Bildverstärker verzichten und damit die Dunkelzählrate um einen Faktor von 2 (mindestens) bis 10^5 gegenüber herkömmlichen Systemen verbessern.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Nur das Gerät der Firma Hamamatsu erfüllt die unter II.2.4) erläuterten Alleinstellungsmerkmale, die für die geplanten Forschungen notwendig sind.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
01/04/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Hamamatsu
Ort: Herrsching
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 181 710,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach Maßgabe des § 160 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nrn. 1-3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind. Rügen sind an folgende Adresse zu richten:
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Referat 3.3 Einkauf
Sanderring 2
97070 Würzburg
Die Universität Würzburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.
Wird einer Rüge nicht abgeholfen, so ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Universität Würzburg, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Sofortige Beschwerde (§ 171 GWB)
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 171 Abs. 1 GWB). Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen Nachprüfungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 167 Abs. 1 GWB entschieden hat (§ 167 Abs. 2 GWB). Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 167 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt, schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit ihrer Einlegung zu begründen. Für die sofortige Beschwerde ist das Oberlandesgericht München – Vergabesenat zuständig, der darüber entscheidet.
Auf die Präklusionsvorschrift des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Referat 3.3 Einkauf, Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Postanschrift: Sanderring 2
Ort: Würzburg
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
18/05/2021