Beschreibung der Beschaffung
Generalplanung für den Neubau der Schleuse Friedenthal
A) Angaben zur Baumaßnahme
Die Stadt Oranienburg plant die Wiederherstellung (Neubau) der Schleuse Friedenthal. Im Zuge eines Planfeststellungsverfahrens wurde eine Entwurfsplanung zur Wiederherstellung der Schleuse Friedenthal erstellt. Die Planung bis LP 4 HOAI endete mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 5.12.2019.
Am Ende des Kanals Oranienburger Havel bei km 3,8 befindet sich die Bauruine der ursprünglichen, 1879 errichteten Schleuse Friedenthal. Sie hatte eine Gesamtlänge von ca. 60 m. Die Kammerlänge zwischen den Häuptern betrug ca. 40 m. Sie wurde mit einer hydraulisch offenen Sohle hergestellt. Die untere Kammerbegrenzung bildeten Holzspundbohlen. Die Schleuse wurde 1959 stillgelegt und zugeschüttet. Die Häupter und die Schleusenkammer aus Ziegelmauerwerk wurden nicht rückgebaut und sind noch im Baugrund erhalten. Um die wasserseitige Verbindung zwischen dem Oranienburger Kanal und der Oranienburger Havel wieder herzustellen, ist die Wiederherstellung der Schleuse Friedenthal vorgesehen. Das neu zu errichtende Bauwerk soll als Einkammerschleuse in den gleichen Abmaßen (Kammerlänge = 41,50 m, Kammerbreite = 6,00 m) erbaut werden. Hiermit sind weitere Folgemaßnahmen verbunden:
— Schleusenanlage,
— Vorhäfen,
— Wartestellen,
— Bootsschleppe,
— Betriebswege zu beiden Seiten der Schleuse mit Verbindungsbrücke.
B) Geschätzte Baukosten ohne Kampfmittelräumung netto: 4,6 Mio. EUR
C) Leistungsbereiche
1. Grundleistungen:
a) Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen (LP) 5-9 gem. § 34 HOAI,
b) Objektplanung Freianlagen, LP 5-9 gem. § 39 HOAI,
c) Objektplanung Ingenieurbauwerke, LP 5-9 gem. § 43 HOAI,
d) Objektplanung Verkehrsanlagen, LP 5-9 gem. § 47 HOAI,
e) Fachplanung Tragwerksplanung, LP 5-6 gem. § 51 HOAI,
f) Fachplanung Technische Ausrüstung, LP 5-9 gem. § 55 HOAI.
2. Besondere Leistungen:
a) Örtliche Bauüberwachung als Teil der Leistungsphase 8 der Objektplanung,
b) Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks,
c) Prüfen und Werten von Nebenangeboten,
d) Prüfen der Werkstattplanung,
e) Prüfung von Nachträgen,
f) Koordinationsleistungen nach § 3 BaustellV (SiGeKo),
g) Weitere besondere Leistungen: siehe Dokument „2.-L-Aufgabenbeschreibung“.
D) Stufenbeauftragung
Beabsichtigt ist der Abschluss eines Generalplanervertrags als Stufenvertrag (siehe Abschnitt II.2.11).