Die Software Lizenzen und Software Pflege werden ausschließlich vom Hersteller SAP SE bereitgestellt und sind bereits Bestandteil des aktuell bestehenden Vertrages mit der SAP SE. Der Erwerb weiterer Lizenzen incl. der Software Pflege stellt eine Erweiterung zur Erhaltung der Compliance dar.
Der Ausnahmetatbestand nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV ist damit erfüllt.