256660-2026 - Ergebnis
Deutschland – Datendienste – Automatisierte Bildanalyse zur Unterstützung der Referenzpflege in NRW (HARP)
OJ S 73/2026 15/04/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
E-Mailvergabestelle@lwk.nrw.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelAutomatisierte Bildanalyse zur Unterstützung der Referenzpflege in NRW (HARP)
BeschreibungHalbautomatisierte Referenzpflege (HARP)
Kennung des Verfahrens3c278419-2d26-443b-b157-39a6321fb8bf
Interne Kennung2026-001
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72300000 Datendienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72316000 Datenanalyse
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftNevinghoff 40  
StadtMünster
Postleitzahl48147
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXS7YDBYT7Z1B97V# Elektronische Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de einzureichen. Das Hochladen, die Verschlüsselung und die Weiterleitung des Teilnahmeantrags/Angebotes erfolgt ausschließlich mit dem vom Vergabemarktplatz NRW zur Verfügung gestellten Bietertool. Weitere Informationen zu den Signaturen, zum Bietertool und zum technischen Betrieb stehen Ihnen unter www.vergabe.nrw.de im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz und insbesondere unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ zur Verfügung. Auf das Formular 312_322 in den Vergabeunterlagen wird hingewiesen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelAutomatisierte Bildanalyse zur Unterstützung der Referenzpflege in NRW (HARP)
BeschreibungUm eine jährliche Aktualisierung sicherzustellen und dabei eine hohe Qualität gewährleisten zu können, ist eine automatisierte Prüfung der Abgrenzung von Referenzparzellen (Feldblöcke und Landschaftselemente) auf Grundlage aktueller vDOP/ DOP der NRW-Befliegung mittels einer Bilddatenanalyse für alle Referenzgeometrien durchzuführen. Hierbei soll eine Software zur automatisierten Bildanalyse unter Einbeziehung hierfür geeigneter KI-Systeme (z.B. Deep Learning, neuronale Netzwerke) ermitteln, inwieweit die aktuelle Abgrenzung einer Referenzparzelle mit den Vorgaben der Referenzpflege in Übereinstimmung gebracht werden kann. Es erfolgt eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Systems. Zu berücksichtigen sind dabei Rückmeldungen aus den manuellen Anpassungen der EU-Zahlstelle der LWK NRW, sowie aus regelmäßigen Qualitätskontrollen. Die im Rahmen der automatisierten Bildanalyse ermittelten Ergebnisse umfassen Referenzparzellen, bei denen mit einer hohen Wahrscheinlichkeit Abgrenzungsmängel vorliegen. Die Ergebnisse werden speziell aufbereitet und werden über einen WFS (WebFeatureService) bereitgestellt, welcher in GIS-Anwendungen eingebunden werden kann. Die "auffälligen" Referenzparzellen werden anschließend manuell geprüft und bei Bedarf editiert. Bei Zuschlagserteilung ist der Abschluss eines EVB-IT-Dienstleistungsvertrages mit einer Laufzeit von 24 Monaten, beginnend am 01.05.2026, vorgesehen. Der Auftraggeber hat das einseitige Recht (Option), durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Aufragnehmer die Vertragslaufzeit maximal zweimalig um jeweils bis zu 12 Monate zu verlängern
Interne Kennung2026-001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72300000 Datendienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72316000 Datenanalyse
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftNevinghoff 40  
StadtMünster
Postleitzahl48147
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Auftraggeber hat das einseitige Recht (Option), durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Aufragnehmer die Vertragslaufzeit maximal zweimalig um jeweils bis zu 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerung ist bis zum 31.01. des Jahres, in dem die Verlängerung wirksam werden soll, anzuzeigen. Die sich hieraus ergebende maximale Vertragslaufzeit einschließlich aller Verlängerungsoptionen beträgt damit 48 Monate. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Option durch den Auftraggeber besteht nicht.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungKriterien
BeschreibungDie Preise und die Kriterien werden unter Anwendung der erweiterten Richtwertmethode (Bewertungsmatrix nach UfAB 2018) gewertet
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Preise und die Kriterien werden unter Anwendung der erweiterten Richtwertmethode (Bewertungsmatrix nach UfAB 2018) gewertet
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kannDie Preise und die Kriterien werden unter Anwendung der erweiterten Richtwertmethode (Bewertungsmatrix nach UfAB 2018) gewertet
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 1. GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 III Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Westfalen
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen VerträgeNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Es ist nicht auszuschließen, dass die Veröffentlichung der Preise Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen des erfolgreichen Bieters zulässt und ihm daraus für zukünftige Ausschreibungen Wettbewerbsnachteile entstehen. Bei der Entscheidung gegen die Veröffentlichung bestimmter Angaben nach § 39 Abs. 2 VgV ist das Publizitätsgebot und das Geheimhaltungsinteresse des erfolgreichen Bieters abzuwägen. Hierbei kommt dem Geheimhaltungsinteresse ein Vorrang zu. Entsprechend sieht sich der AG an der Veröffentlichung der Preise gehindert.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungGAF AG
Angebot
Kennung des Angebots3 - 403069
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Es ist nicht auszuschließen, dass die Veröffentlichung der Preise Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen des erfolgreichen Bieters zulässt und ihm daraus für zukünftige Ausschreibungen Wettbewerbsnachteile entstehen. Bei der Entscheidung gegen die Veröffentlichung bestimmter Angaben nach § 39 Abs. 2 VgV ist das Publizitätsgebot und das Geheimhaltungsinteresse des erfolgreichen Bieters abzuwägen. Hierbei kommt dem Geheimhaltungsinteresse ein Vorrang zu. Entsprechend sieht sich der AG an der Veröffentlichung der Preise gehindert.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Es ist nicht auszuschließen, dass die Veröffentlichung der Preise Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen des erfolgreichen Bieters zulässt und ihm daraus für zukünftige Ausschreibungen Wettbewerbsnachteile entstehen. Bei der Entscheidung gegen die Veröffentlichung bestimmter Angaben nach § 39 Abs. 2 VgV ist das Publizitätsgebot und das Geheimhaltungsinteresse des erfolgreichen Bieters abzuwägen. Hierbei kommt dem Geheimhaltungsinteresse ein Vorrang zu. Entsprechend sieht sich der AG an der Veröffentlichung der Preise gehindert.
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelGAF AG, 80634 München
Datum des Vertragsabschlusses09/04/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Es ist nicht auszuschließen, dass die Veröffentlichung der Preise Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen des erfolgreichen Bieters zulässt und ihm daraus für zukünftige Ausschreibungen Wettbewerbsnachteile entstehen. Bei der Entscheidung gegen die Veröffentlichung bestimmter Angaben nach § 39 Abs. 2 VgV ist das Publizitätsgebot und das Geheimhaltungsinteresse des erfolgreichen Bieters abzuwägen. Hierbei kommt dem Geheimhaltungsinteresse ein Vorrang zu. Entsprechend sieht sich der AG an der Veröffentlichung der Preise gehindert.
Wert des höchsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Es ist nicht auszuschließen, dass die Veröffentlichung der Preise Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen des erfolgreichen Bieters zulässt und ihm daraus für zukünftige Ausschreibungen Wettbewerbsnachteile entstehen. Bei der Entscheidung gegen die Veröffentlichung bestimmter Angaben nach § 39 Abs. 2 VgV ist das Publizitätsgebot und das Geheimhaltungsinteresse des erfolgreichen Bieters abzuwägen. Hierbei kommt dem Geheimhaltungsinteresse ein Vorrang zu. Entsprechend sieht sich der AG an der Veröffentlichung der Preise gehindert.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Registrierungsnummer05515-10003-59
PostanschriftNevinghoff 40
StadtMünster
Postleitzahl48147
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
KontaktpersonZentrale Vergabestelle
E-Mailvergabestelle@lwk.nrw.de
Telefon+49 2512376-0
Internetadressehttp://www.landwirtschaftskammer.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer05515-03004-07
PostanschriftAlbrecht-Thaer-Straße 9
StadtMünster
Postleitzahl48147
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
KontaktpersonGeschäftsstelle der Vergabekammer
E-Mailvergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon+49 2514112165
Internetadressehttps://www.bezreg-muenster.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungGAF AG
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerHRB 140 509 München
PostanschriftArnulfstraße 199
StadtMünchen
Postleitzahl80634
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailacqinfo-eu@gaf.de
Telefon089 12 15 28 0
Fax089 12 15 28 79
Internetadressehttps://www.gaf.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung213fd2e0-790f-4f95-9a39-c5f291b2d5ff  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung14/04/2026 13:10:03 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung256660-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe73/2026
Datum der Veröffentlichung15/04/2026