Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen:
— ca. 10 840 h Sicherungsaufsicht,
— ca. 22 150 h Sicherungsposten,
— ca. 10 000 m Feste Absperrung,
— ca. 400 m ATWS,
— ca. 850 h Bahnerdungsberechtigter,
— ca. 600 h Schaltantragsteller,
— ca. 1 700 h Bahnübergangsposten und BÜ-Hilfsposten,
— ca. 1 250 h Helfer im Bahnbetrieb.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/11/2020Ende: 31/12/2022
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 224-551773
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 25/04/2023
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/11/2020Ende: 31/12/2023
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
zusätzliche Sipo-Leistungen im Bereich Rosengarten
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die ursprünglich im HLV enthaltene Menge an Sipo-Leistungen ist nicht ausreichend und muss, infolge der Umsetzung von unvorhersehbaren zusätzlichen Leistungen, inkl. Mindestlohnanpassung bis einschl. Juli verlängert bzw. erhöht werden. Die ARGE Sicherung Äußerer Knoten Halle ist bereits für die Sicherung auf der Baustelle vertraglich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit der ARGE sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Die Maßnahmen stehen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinander. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Ablauf, vermeidbaren Zusatzkosten und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung der ARGE Sicherung Äußerer Knoten Halle gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).