VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Aufgrund der russischen Invasion in die Ukraine und des damit verbundenen drohenden Gasversorgungsengpasses beabsichtigt die Sprinkenhof GmbH für einen Teil ihres Immobilienportfolios den Energieverbrauch der Gebäude kurzfristig erheblich zu reduzieren. Um eine erhebliche Reduktion des jetzigen Energieverbrauchs zu erreichen, soll die Funktionsweise der bestehenden Heizungsanlagen durch schnell umsetzbare und mit geringem baulichen Aufwand verbundene Maßnahmen effizienter gestaltet werden.
Die Auftragsvergabe im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb ist im vorliegenden Fall gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV zulässig. Die Ukraine-Krise stellt ein unvorhersehbares Ereignis im Sinne der vorstehend genannten Vorschrift dar. Der drohende Versorgungsengpass und die damit verbundene Gefahr einer unzureichenden Gasversorgung stellt einen Grund dar, der eine Dringlichkeitsvergabe rechtfertigt.