Zusätzliche Angaben
Beachte auch geforderte Nachweise und Darstellungen entsprechend Anlage Zuschlagskriterien der Vergabeunterlagen.
Angebote müssen in elektronischer Form in Textform (eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist möglich, aber nicht erforderlich) über die evergabe-Plattform abgegeben werden. Für die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung auf
https://www.evergabe-online.de notwendig. Die Abgabe von Angeboten auf anderen elektronischen Wege (beispielsweise per Fax oder E-Mail) ist nicht möglich und führt zum Ausschluss des Angebotes.
Die Abgabe von schriftlichen Angeboten in Papierform ist nicht möglich und führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bieteranfragen müssen bis zum 14.2.2021, 24.00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sein, damit die Vergabestelle diese innerhalb der Frist des § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV beantworten kann. Anfragen, die nach dem o. g. Zeitpunkt bei der Vergabestelle eingehen, sind nicht mehr „rechtzeitig“ im Sinne der vorgenannten Vorschrift und werden nicht mehr beantwortet.
Wir weisen darauf hin, dass die Einsicht in die veröffentlichten Informationen dem Bieter obliegt. Das bedeutet, dass durch die Bieter, welche beabsichtigen ein Angebot abzugeben, zu prüfen ist, ob durch die Vergabestelle neue Informationen, Antworten oder Bekanntmachungen veröffentlicht wurden sind. (siehe auch „Hinweise zu dieser Ausschreibung von der e-Vergabe-Plattform“).