Beschreibung der Beschaffung
(Art und Umfang der Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)
Die Anwendung wirksamer Impfstoffe gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 wird als entscheidender Faktor für die Eindämmung der Pandemie gesehen. Impfen kann es ermöglichen, eine Immunität in weiten Teilen der Bevölkerung aufzubauen und damit die Ausbreitung des Virus zu verhindern oder die Schwere der Covid-19-Erkrankung zu vermindern.
Die Pandemie kann durch die Impfungen jedoch nur wirksam bekämpft und beendet werden, wenn sich die überwiegende Mehrheit der Menschen in Deutschland impfen lässt. Es ist daher von entscheidender Bedeutung für den Impferfolg, dass die Menschen einer Impfung positiv gegenüberstehen. Dafür sind Information, Aufklärung und Transparenz zu allen Aspekten der Covid-19 Impfung entscheidende Faktoren. Dies soll eine bundeseinheitliche Impfkampagne leisten, auf die sich Bund und Länder mit dem GMK-Beschluss zum gemeinsamen Vorgehen bei Impfungen gegen Covid-19 vom 6. November 2020 verständigt haben.
Zur Umsetzung des GMK-Beschlusses hat der Bund eine bundeseinheitliche Hotline zur Information über Impfungen gegen Covid-19 (Informationsservice Covid-19 Impfung) eingerichtet, um den Bürger*innen eine niedrigschwellige Informationsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen, die schnell, zuverlässig und fachlich fundiert die Fragen beantwortet. Der Informationsservice Covid-19 Impfung hat am 21.12.2020 seinen Betrieb aufgenommen.
Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers ist die Fortführung des Betriebs des Informationsservice Covid-19 Impfung. Die bestehende Rufnummer 116117 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wurde für den Informations-Service Covid-19 Impfung in der Struktur erweitert. Im Call-Flow ist eine Weiche für eingehende Anrufer*innen eingerichtet, die Auskünfte zum Thema Corona Schutzimpfung wünschen. Der Informationsservice gibt ausschließlich Informationen rund um das Thema Corona Schutzimpfung. Der Service darf und kann die ärztliche Aufklärung nicht ersetzen, er beinhaltet keine Krisenberatung und keine Vermittlung von Impfterminen. Das BMG stellt dem Auftragnehmer eine Wissensdatenbank bei, welche Informationen zur Beantwortung gestellter Fragen enthält, welche anhand individueller Parameter gefiltert werden können.
Der Betrieb des Informationsservice Covid-19 Impfung umfasst neben der Beantwortung der Anrufe durch Call-Center insbesondere folgende Leistungen:
— Schulungen der Call Center-Agenten,
— Bereitstellung und Betrieb der technischen Infrastruktur,
— Reporting,
— Qualitätsmanagement inkl. Qualitätssicherungsmaßnahmen.