Die vorliegende Leistung kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur von einem bestimmten Unternehmen, in diesem Fall der Deutschen Post AG (DPAG) ausgeführt werden.
Im Rahmen der Prüfung wurde berücksichtigt, dass für den Rücklauf der Wahlbriefe vom Bürger zu den verschiedenen, ebenfalls bundesweit verteilten Wahlbriefempfängern ein bundesweit flächendeckendes Netz von Stellen zur Entgegennahme der Wahlbriefe vorliegen muss.
Ein Netz, das dem Bürger im gesamten Bundesgebiet (inklusive abgelegenen Orten) die Einlieferung des Wahlbriefs ermöglicht, bietet lediglich die DPAG an.
Somit kann nur die DPAG mit ihrem weitverzweigten Annahme und Transportnetzwerk die Leistung in der gewünschten Art und Weise anbieten.