Zusätzliche Angaben
Die Vergabe erfolgt als Dienstleistungskonzession wobei die Stadt Salzgitter als Konzessionsgeber auftritt. Der Konzessionsnehmer erwirtschaftet seine Investitionen und laufenden Kosten über das seinerseits angebotene Produkt bei den Endkunden. Die von dem Konzessionsnehmer ermittelten nichtgedeckten Kosten (Wirtschaftlichkeitslücke) werden seitens des Konzessionsgebers gewährt. Diese Kosten werden aus Fördermitteln gedeckt, die der Konzessionsgeber durch vertragliche Regelungen an den Konzessionsnehmer weitergibt.
Die Beihilfe wird auf dem Wege eines privatrechtlichen Vertrages weitergeleitet.
Die Stadt Salzgitter als Auftraggeber bzw. Konzessionsgeber führt das Verfahren als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb angelehnt an § 12 KonzVgV i. V. m. § 17 VgV durch.
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes für Schulen, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYFDRLU