257693-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Übernahme und Verwertung von Restabfällen ab dem 01.01.2026
OJ S 77/2025 18/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungInterkommunales Vergabezentrum der Stadt Bad Vilbel im Auftrag des Magistrats der Stadt Bad Vilbel
E-Mailvergabezentrum@bad-vilbel.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelÜbernahme und Verwertung von Restabfällen ab dem 01.01.2026
BeschreibungEntsorgungsdienstleistungen für die Stadt Bad Vilbel Übernahme und Verwertung von Restabfällen ab dem 01.01.2026
Kennung des Verfahrens7364c479-8b12-486a-bb25-dc083d41d3a6
Interne Kennung2025-FD66-03
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftAm Sonnenplatz 1  
StadtBad Vilbel
Postleitzahl61118
Land, Gliederung (NUTS)Wetteraukreis (DE71E)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDer Zuschlag ergeht auf das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der folgenden Zuschlagskriterien sowie der angegebenen Gewichtung ermittelt. Es wird zum einen der Preis als prognostiziertes Gesamtentgelt für den gesamten Zeitraum der Leistungserbringung (Wertungspreis) bewertet. Des Weiteren wird die Flexibilität bei der Ausgestaltung der Öffnungszeiten, die garantierte Abfertigungsdauer für die Anlieferfahrzeuge und die Energieeffizienz der Entsorgungsanlage bewertet. Zur Bewertung dient eine Skala von 100 Punkten: • Preis 70 Punkte • Flexibilität bei der Ausgestaltung der Öffnungszeiten 10 Punkte • Garantierte Abfertigungsdauer für Anlieferfahrzeuge 10 Punkte • Energieeffizienz der Entsorgungsanlage 10 Punkte. Es werden nur volle Punkte vergeben. Das Angebot, auf welches die meisten Punkte entfallen, ist das wirtschaftlichste und erhält den Zuschlag. Sollten auf zwei oder mehr Angebote die gleiche Anzahl an Punkten entfallen, so wird der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erteilt. Sollte der Wertungspreis in einem solchen Fall bis zur zweiten Nachkommastelle gleich sein, entscheidet das Los. Die Bewertung erfolgt im Einzelnen wie folgt: 1. Zuschlagskriterium "Preis" Der Wertungspreis wird wie folgt ermittelt: Die vom Bieter im Preisblatt zu den Positionen 1 und 2 angebotenen Einheitspreise werden mit dem jeweiligen Vordersatz multipliziert. Die danach ermittelten Einzelpreise werden addiert und der sich hiernach ergebende Betrag um die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe (derzeit 19 %) erhöht. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots werden neben dem Angebotspreis für die Übernahme und Entsorgung der Restabfälle auch die der Stadt Bad Vilbel bei der Anlieferung zum Übergabeort entsprechend der erforderlichen Anlieferungslogistik entstehenden Transportkosten einbezogen. Diese Transportkosten werden mit 17,20 € / t und Stunde in Ansatz gebracht. Die Mautgebühr wird bei Auswertung der Angebote kalkulatorisch berücksichtigt, sofern diese nach www.googlemaps.de für den Transport anfällt. Die Summe aus dem Angebotspreis für die Übernahme und Entsorgung der Restabfälle und den jeweiligen Transportkosten ergibt das prognostizierte Gesamtentgelt für die Übernahme und Entsorgung der Restabfälle (in € pro Jahr). Das derart ermittelten prognostizierte Gesamtentgelt (in € pro Jahr) wird in ein Gesamtentgelt über die Grundvertragslaufzeit hochgerechnet. Maßgeblich ist das Gesamtentgelt für die Grundvertragslaufzeit der Leistungserbringung (4 Jahre Vertragslaufzeit). Das Angebot mit dem niedrigsten hiernach ermittelten Wertungspreis erhält die maximale Punktzahl (70 Punkte). Sodann wird ermittelt, wie hoch die prozentuale Abweichung der weiteren ermittelten Wertungspreise zum niedrigsten Wertungspreis ist. Für eine Abweichung von vollen 0,50 % erfolgt ein Abschlag von jeweils einem Punkt. 2. Flexibilität bei der Ausgestaltung der Öffnungszeiten Für die Wertung ist die Flexibilität im Rahmen der angebotenen Öffnungszeiten entscheidend. Positiv bewertet werden möglichst lange Öffnungszeiten des Übergabeorts. Je länger die Öffnungszeiten, in denen eine Anlieferung ohne Voranmeldung erfolgen kann, über die garantierte Mindestöffnungszeit (7:00 Uhr bis 17:00 Uhr) von Montag bis Freitag (= 3.000 Minuten/pro Woche) hinausgeht, desto mehr Punkte erhält der Bieter. 3. Garantierte Abfertigungsdauer für Anlieferfahrzeuge Für die Wertung ist entscheidend, dass eine möglichst schnelle Abfertigung der Anlieferfahrzeuge gewährleistet ist. Je schneller die Abfertigung erfolgt, desto mehr Punkte erhält der Bieter: Garantierte Abfertigungsdauer Wertungspunkte bis 15 Minuten 10 Punkte > 15 bis 30 Minuten 8 Punkte > 30 bis 45 Minuten 6 Punkte > 45 bis 60 Minuten 4 Punkte > 60 bis 90 Minuten 2 Punkte mehr als 90 Minuten 0 Punkte 4. Zuschlagskriterium "Energieeffizienz der Entsorgungsanlage" Für das Kriterium "Energieeffizienz der Entsorgungsanlage" wird der vom Bieter anzugebene Energieeffizienzfaktor R1 der Anlage gem. Anhang II der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und Rates und Anlage 2 zum KrWG gewertet. Die Bestimmung der Energieeffizienz hat nach den EU "Leitlinien zur Auslegung der R1-Energieeffizienzformel für Verbrennungsanlagen" vom Juni 2011 und der LAGA Mitteilung 38 "Vollzugshinweise für die Anwendung der R1-Formel für die energetische Verwertung von Abfällen in Siedlungsabfallverbrennungsanlagen gemäß der EU Abfallrahmenrichtlinie" vom September 2021 zu erfolgen. Maßgeblich ist der nachweislich ermittelte R1-Wert für das Jahr 2024. Für die Wertung ist entscheidend, dass die Anlage eine möglichst hohe Energieeffizienz vorweist. Je höher der Energieeffizienzfaktor R1, desto mehr Punkte erhält der Bieter: Energieeffizienzfaktor R1 Wertungspunkte von 0,95 bis 1,0 10 Punkte von 0,89 bis 0,94 8 Punkte von 0,83 bis 0,88 6 Punkte von 0,77 bis 0,82 4 Punkte von 0,71 bis 0,76 2 Punkte von 0,65 bis 0,70 0 Punkte
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenFakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
KorruptionZwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsFakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenFakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen
BetrugsbekämpfungZwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen
ZahlungsunfähigkeitFakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenFakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterFakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Fakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenFakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensFakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitFakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenFakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenFakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeFakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitFakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Entrichtung von SteuernFakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelÜbernahme und Verwertung von Restabfällen ab dem 01.01.2026
BeschreibungGegenstand des Vergabeverfahrens ist die Übernahme und Verwertung der vom Auftraggeber an den Auftragnehmer zu übergebenden Restabfälle aus dem Gebiet der Stadt Bad Vilbel. Die Sammlung des Restabfalls und der Transport zum Übergabeort ist nicht Gegenstand der Ausschreibung, sondern wird vom Auftraggeber selbst ausgeführt. Der Auftraggeber ist Entsorgungspflichtiger im Sinne von § 1 Abs. 3 HAKrWG. Die Vergabe dient daher der Erfüllung einer gesetzlichen Pflichtaufgabe. Mengenentwicklung 2020 - 2024 Die ausschreibungsrelevanten Siedlungsabfallmengen seit dem Jahr 2020 haben sich wie folgt entwickelt: 2020 5252 Mg 2021 5019 Mg 2022 5135 Mg 2023 5090 Mg 2024 5437 Mg Für die Vergabe wird daher für die Wertung von einer Siedlungsabfallmenge von ca. 5.600 Mg/a ausgegangen. Es wird keine Mindest- oder Höchstmenge garantiert.
Interne KennungLOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftAm Sonnenplatz 1  
StadtBad Vilbel
Postleitzahl61118
Land, Gliederung (NUTS)Wetteraukreis (DE71E)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Bieter haben neben Formblatt 124 -Erklärung zur Eignung- oder EEE zum Nachweis der Eignung nachfolgende Eigenerklärungen, Nachweise, usw. vorzulegen: * Erklärung Tariftreue * Eigenerklärung Russlandsanktionen * Erklärung KMU * Erklärung zur techischen u. logistischen Auftragsabwicklung * Eigenerklärung zur Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb Die Abgabe von Nebenangeboten oder mehreren Hauptangeboten ist nicht zugelassen. Fehlende Unterlagen werden nachgefordert. Der Preis ist nicht einziges Zuschlagskriterium. Auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers sind vom Bieter folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen nachzureichen: 1. Nachweis der Vertretungsbefugnis der Person, die das Angebot abgegeben hat. 2. Benennung mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungen des Auftragnehmers nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum. 3. Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu allen angegebenen Referenzen. 4. Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen. 5. Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Umwelthaftpflichtversicherung. Statt einer Umwelthaftpflichtversicherung kann auch eine nach § 19 Abs. 2 UmweltHG zulässige Deckungsvorsorge nachgewiesen werden. 6. Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV. 7. Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, § 45 Abs. 4 Nr. 3 VgV. 8. Auszug aus einem einschlägigen Register - insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister - oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichtsoder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (§ 48 Abs. 4 VgV). 9. Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats des Bieters i. S. v. § 48 Abs. 5 VgV als Nachweis dafür, dass die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht vorliegen. 10. Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als sechs Monate); die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter zuständigen Sozialversicherungsträger solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist. 11. Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (nicht älter als sechs Monate); die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist. 12. Aktueller Handelsregisterauszug oder entsprechender Firmenregisterauszug, jeweils nicht älter als sechs Monate (§ 44 Abs. 1 VgV). 13. Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden. 14. Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage, aus dem die genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die anzunehmenden Abfall-Fraktionen hervorgehen, sowie ggf. (sofern nicht ortsgleich) Genehmigungsbescheid mit entsprechenden Angaben für die Übergabestelle. 15. Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer. 16. Urkalkulation ;Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Bieter die Urkalkulation ausgefüllt zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt als nicht passwortgeschütztes PDF-Dokument über die elektronische Vergabeplattform der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (eHAD) zur Verfügung zu stellen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Beschreibung des EignungskriteriumsAuf gesonderte Anforderung Auszug aus einem einschlägigen Register - insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister - oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichtsoder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (§ 48 Abs. 4 VgV). Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats des Bieters i. S. v. § 48 Abs. 5 VgV als Nachweis dafür, dass die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht vorliegen. Aktueller Handelsregisterauszug oder entsprechender Firmenregisterauszug, jeweils nicht älter als sechs Monate (§ 44 Abs. 1 VgV). Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden. Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage, aus dem die genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die anzunehmenden Abfall-Fraktionen hervorgehen, sowie ggf. (sofern nicht ortsgleich) Genehmigungsbescheid mit entsprechenden Angaben für die Übergabestelle. Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsAuf gesonderte Anforderung Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen. Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, § 45 Abs. 4 Nr. 3 VgV. Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als sechs Monate); die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter zuständigen Sozialversicherungsträger solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist. Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (nicht älter als sechs Monate); die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist. Urkalkulation nach Maßgabe von Ziff. C.1.9

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsAuf gesonderte Anforderung Nachweis der Vertretungsbefugnis der Person, die das Angebot abgegeben hat. Benennung mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungen des Auftragnehmers nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum. Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu allen angegebenen Referenzen. Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Umwelthaftpflichtversicherung. Statt einer Umwelthaftpflichtversicherung kann auch eine nach § 19 Abs. 2 UmweltHG zulässige Deckungsvorsorge nachgewiesen werden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungFlexibilität bei der Ausgestaltung der Öffnungszeiten
BeschreibungFlexibilität bei der Ausgestaltung der Öffnungszeiten
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungGarantierte Abfertigungsdauer für die Anlieferfahrzeuge
BeschreibungGarantierte Abfertigungsdauer für die Anlieferfahrzeuge
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungEnergieeffizienz der Entsorgungsanlage
BeschreibungEnergieeffizienz der Entsorgungsanlage
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-195ff7c0c95-3d1b847baeda3757
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.had.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote27/05/2025 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenFehlende Unterlagen werden nachgefordert
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin27/05/2025 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — BeschreibungZum Öffnunungstermin sind keine Personen zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltInterkommunales Vergabezentrum der Stadt Bad Vilbel im Auftrag des Magistrats der Stadt Bad Vilbel
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtInterkommunales Vergabezentrum der Stadt Bad Vilbel im Auftrag des Magistrats der Stadt Bad Vilbel
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungInterkommunales Vergabezentrum der Stadt Bad Vilbel im Auftrag des Magistrats der Stadt Bad Vilbel
Registrierungsnummer06440003
PostanschriftAm Sonnenplatz 1
StadtBad Vilbel
Postleitzahl61118
Land, Gliederung (NUTS)Wetteraukreis (DE71E)
LandDeutschland
KontaktpersonInterkommunales Vergabezentrum der Stadt Bad Vilbel
E-Mailvergabezentrum@bad-vilbel.de
Telefon+49 6101602358
Fax+49 6101602390
Internetadressehttps://www.vergabezentrum-bad-vilbel.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummert:06151126603
PostanschriftWilhelminenstr. 1-3
StadtDarmstadt
Postleitzahl64283
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon+49 6151126603
Fax+49 6151125816
Internetadressehttps://www.rp-darmstadt.hessen.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachungf6e4d36c-9a2f-44be-b843-288f84baf29a-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
BeschreibungErgänzung der Eignungskriterien
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachunge3c7507b-5e7d-45bf-a2c7-5bcc329c83c9  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung17/04/2025 13:33:34 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung257693-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe77/2025
Datum der Veröffentlichung18/04/2025