Die P + R Betriebsgesellschaft mbH (P + R) beabsichtigt, mit der Kienzler Stadtmobiliar GmbH (KIENZLER) einen Vertrag über die Lieferung von Schließfachschränken (Schließfachanlagen für den Außenraum; die ggf. auch modular erweiterbar sind) zu schließen.
Die Auftragsvergabe ist ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig, da zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen, die zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind und ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass P + R eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit und unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde. Gemäß § 14 Absatz 4 Ziffer 5 VgV ist in einem solchen Fall die Vergabe eines Auftrags im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulässig.
Die Liefergegenstände sind ein wesentliches Element der Fahrradabstellanlagen an den S‐ und U-Bahnhaltestellen und stehen im besonderen Fokus der Öffentlichkeit. Um ein einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten, müssen alle Fahrradabstellanlagen einschließlich der Schließfachanlagen für den Außenraum bestimmte Produkteigenschaften vorweisen können, die nur von dem bisherigen Lieferanten gewährleistet werden können. Die Designeigenschaften der Schließfachschränke werden beispielweise über die genauen Sockelmaße, die Fachmaße der Einzelschließfacheinheiten, wie auch Dachblenden und Dachkonstruktionen definiert. Diese sind der verwendeten Konstruktionen entsprechend einzuhalten, um gestalterisch kein abweichendes Erscheinungsbild zu erzeugen.
Landesplanerisch gibt es derzeit nur dieses eine festgelegte Modell an Schließfachschränken für B+R-Anlagen. Eine Wechsel des Unternehmens würde dazu führen, dass die vorgegebenen konstruktiven Eigenschaften und das stadtgestalterische Design nicht mehr exakt eingehalten werden könnten.
Zudem ist die modulare Erweiterbarkeit der heute schon aufgestellten Schließfachschränke nur gewährleistet, wenn es sich um die exakt gleiche Konstruktion handelt.
Darüber hinaus hätte ein Wechsel des Unternehmens auch negative Auswirkungen auf die betriebliche Funktionserhaltung, die Wartungseinweisungen und die Ersatzteilvorhaltung, die auf die heutigen Schließfachkonstruktionen betriebsseitig ausgerichtet sind.