257802-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung – EUSST - SBSS
OJ S 73/2026 15/04/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDeutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
E-Mailevergabe@dlr.de
Rechtsform des ErwerbersGruppe öffentlicher Stellen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelEUSST - SBSS
BeschreibungEUSST - SBSS
Kennung des Verfahrensd434a71a-5f6c-4278-bf11-ae90a799c260
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen1. Ausschlussgründe wegen der Nähe zu Russland: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. 2. Nach Inkrafttreten Bundestariftreuegesetz. Erklärung "EU-Unternehmen" 1. Grounds for exclusion due to proximity to Russia: The catalogue of of grounds for exclusion is set out in Article 5 k)(1) of Regulation (EU) No 833/2014 as amended by Article 1(23) of Council Regulation (EU) 2022/576 of 8 April 2022. 2. After entry into force of the Bundestariftreuegesetz. 3. Declaration "EU-Legal-Entities"
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
KorruptionDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
BetrugDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
ZahlungsunfähigkeitDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenDer Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123 und 124 GWB.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelEUSST - SBSS
BeschreibungEUSST - SBSS
Interne KennungLOT-0001 E63593931
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:startup#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriumser Bieter hat • zwei Referenzen für ein erfolgreich abgeschlossenes mit dem Vergabegegenstand vergleichbares Projekt vorzuweisen; jeweils Angabe von Name und Anschrift des Auftraggebers, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer, Erbringungszeitraum (Erbringungsbeginn muss zwingend nach dem 04.04.2023 liegen). In english (only german wording is binding): The tenderer can provide • two references for successfully completed comparable projects. For each reference the name and address of the client, contact person at the client with tele-phone number, period of performance (the start of performance shall be after April 4, 2023) shall be declared.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen (oder Teile davon) offiziell verfügbar sindEnglisch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E63593931
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E63593931
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutschEnglisch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/05/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss30 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber kann eine Aufklärung über Inhalte der Angebote und Eignungsunterlagen betreiben und Unterlagen nachfordern. Die Grundsätze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung werden dabei beachtet. The contracting authority may clarify the contents of the tenders and suitability documents and request additional documents. The principles of equal treatment and non-discrimination shall be observed.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/05/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNoch nicht bekannt
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer des Bundes
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, • der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). An application for review is only admissible if - the applicant has notified the contracting authority within 10 calendar days of becoming aware of any breaches of procurement regulations recognised by it in the procurement procedure, - the applicant has notified the contracting authority of violations of procurement regulations that are recognisable on the basis of the contract notice no later than the expiry of the deadline for applications specified in the contract notice, - the applicant has notified the contracting authority of any infringements recognisable in the tender documents by the expiry of the deadline for submission of tenders at the latest, - no more than 15 calendar days have elapsed since receipt of the contracting authority's notification that it does not intend to remedy a complaint. An application for review is inadmissible if more than 15 calendar days have elapsed since receipt of the notification from the contracting authority that it does not intend to remedy a complaint (Section 160 (3) sentence 1 no. 4 GWB). An application for review is also inadmissible if the contract has been awarded before the awarding chamber has informed the contracting authority of the application for review (sections 168 (2) sentence 1, 169 (1) GWB). The contract may be awarded 15 calendar days after the bidder information has been sent in accordance with Section 134 (1) GWB. If the information is sent electronically or by fax, the deadline is reduced to 10 calendar days (Section 134 (2) GWB). The period begins on the day after the information is sent by the contracting authority; the day of receipt by the bidder and candidate concerned is irrelevant. The admissibility of an application for review also requires that the alleged breaches of procurement regulations have been notified within 10 calendar days of becoming known (Section 160 (3) sentence 1 no. 1 GWB). Violations of procurement regulations that are recognisable on the basis of the contract notice must be notified to the contracting authority no later than the expiry of the deadline for application or submission of tenders specified in the contract notice (Section 160 (3) sentence 1 no. 2 GWB). Violations of procurement regulations that are only recognisable in the tender documents must be reported to the contracting authority by the expiry of the deadline for submitting applications or tenders at the latest (Section 160 (3) sentence 1 no. 3 GWB). Please note that only the German version of the application requirements is legally binding. The English version is for informational purposes only. This also applies to the information on legal remedies.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Bundes
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungDeutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
RegistrierungsnummerLeitweg-ID 992-03005-81
AbteilungEinkauf
PostanschriftLinder Höhe
StadtKöln
Postleitzahl51147
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
E-Mailevergabe@dlr.de
Telefon0 00
Internetadressehttp://www.dlr.de/DE/Home/home_node.html
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Bundes
Registrierungsnummert:022894990
AbteilungVergabekammer
PostanschriftVillemombler Straße 76
StadtBonn
Postleitzahl53123
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+492289499578
Fax+492289499163
Internetadressehttps://www.bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungbcb7923e-39aa-4045-b90e-1eb114beffa3  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung13/04/2026 17:20:46 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung257802-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe73/2026
Datum der Veröffentlichung15/04/2026