Beschreibung der Beschaffung
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 1.1.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Fachplanung Technische Ausrüstung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.
Los 1 für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI ALG 1 + 2 + 3 + 7 und 8.
— Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der LPH 1 bis 9,
— vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen.
Bes. Leistungen:
— Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) und Verwendungsnachweis (Stufe 3 + 4),
Die Beauftragung der Grund- und Besonderen Leistungen der Stufe 1 ist entsprechend der Bereitstellung
Der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung (sowie mit weiteren Leistungsphasen und weiteren Besonderen Leistungen) besteht nicht.
Es wurden noch keine Planungsleistungen Fachplanung Techn. Ausrüstung nach HOAI erbracht.
Grundlage ist die Vorplanung des Architekten.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Weitere Informationen erhalten die ausgewählten Teilnehmer in der Stufe 2.
Es wird davon ausgegangen, dass die Zielfindungsphase nach BGB 2018 abgeschlossen ist.