Beschreibung der Beschaffung
Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume
(Architektenleistung HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff):
— Beauftragung der Grundleistungen Leistungsphasen 5 bis 9,
— stufenweise Beauftragung, vorerst nur Stufe 3 mit LPH 5-7,
— einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen,
— weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM).
Besondere Leistungen:
— Mitwirken und Zuarbeit bei Verwendungsnachweis (Stufe 3+4).
Die Beauftragung der Grund- und Besonderen Leistungen ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung (sowie mit weiteren LPH und weiteren Besonderen Leistungen) besteht nicht.
Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung vergleichbar LPH 4 erbracht.
Der Bauantrag wurde eingereicht. Die Erteilung der Baugenehmigung ist abzuwarten.
Der Entwurf gilt als Grundlage für die Ausführungsplanung (LPH 5). Die Einarbeitung und Überprüfung sowie verantwortliche Übernahme dieser Unterlagen für die weitere Bearbeitung soll gem. § 8 HOAI erfolgen.
Es wird davon ausgegangen, dass damit die Zielfindungsphase nach BGB 2018 abgeschlossen ist.
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 1.1.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.